Bei der Regelung zur Anlagengröße gibt es etwas Interessantes:
Man darf inzwischen im Jahr 2 Anlagen bauen, die Grenzen gelten aber pro Anlage.
Baut eine Anlage als Überschußeinspeiser (Eigennutzung) und einen Teil als Volleinspeiser
Als Beispiel: 9,9 kWp Volleinspeiser und 22 kWp für die Eigennutzung.
So vermeidet man die Überschreitung der 25kWp / 30 kWp Grenze und erhält zusätzlich die Sondervergütung als Volleinspeiser.
Auch die steuerliche Behandlung ist an die Anlagengröße gebunden (30 kWp / Anlage und 100 kWp pro Person)!
Im Winter muß man zwar zukaufen, aber die höhere Vergütung dürfte einiges kompensieren. Jetzt nur die Frage, welcher Teil bekommt welche Ausrichtung?
Volleinspeiser Südausrichtung, Überschußeinspeiser Ost/West + Fassade?