Evaluierungsbericht 2018 zum Elektromobilitätsgesetz(EmoG)
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile
Unter anderem zeigt der Bericht, dass das EmoG in den Kommunen kaum angewandt wird. Demnach berichteten nur 22 Prozent der befragten Kommunen, dass sie das EmoG und seine Bevorrechtigungen nutzen. In elf Prozent ist die Anwendung immerhin geplant. 43 Prozent der Kommunen wissen hingegen gar nicht, ob das Gesetz angewandt wird. 24 Prozent der Kommunen nutzen das EmoG nach eigener Aussage definitiv nicht (vgl. ebd., S. 35). Dort, wo das EmoG umgesetzt wird, befördert es allerdings die Elektromobilität: So zeigt sich in den teilnehmenden Kommunen eine leicht positive Wirkung auf die Bestands- und Neuzulassungszahlen von E-Fahrzeugen (vgl. ebd., S. 21).
Die Anwendung des EmoG sieht in den aktiven Kommunen so aus:
AnwendungEMoG.png
Gründe, warum Kommunen das EmoG erst gar nicht nicht anwenden:
− Das Fehlen einer einheitlichen und leicht verständlichen Lösung zur Beschilderung der bevorrechtigten Stellplätze
− Fehlendes Elektromobilitätskonzept
− Mangel an Informationen
− Mangel an finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen
− Politischer Widerstand
− Mangelnde Akzeptanz der Bürger
− Befürchtung einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bzw. des Verkehrsflusses bei der Freigabe von Sonderspuren
− konkurrierende Verkehrskonzepte, die eher den ÖPNV als den MIV fördern sollen
− geringes Parkraumangebot
− geringer Bedarf
− mangelnde Infrastruktur
− fehlende Sonder- bzw. Busspuren
Der Bericht führt zudem verschiedene Handlungsempfehlungen an. Darunter sind Vorschläge, um das EmoG stärker an die Anforderungen der Kommunen anzupassen sowie Fehler des Gesetzes zu korrigieren und so die positiven Effekte auf den Durchbruch der Elektromobilität zu verstärken (vgl. ebd., S. IV ff.). So wünschen Kommunen beispielsweise, die Bevorrechtigungen auf mehr Fahrzeugklassen auszudehnen. Die Gutachter empfehlen konkret eine Öffnung des EmoG für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen, um eine elektrifizierte City-Logistik zu unterstützen. Auch sollten nach Einschätzung der Gutachter die nicht mehr zeitgemäßen Umweltkriterien für Plug-In-Hybride, die die Bevorrechtigungen nutzen können, angepasst werden – beispielsweise durch eine Erhöhung der geforderten elektrischen Mindestreichweite.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/078/1907889.pdf
Zu den vielen interessanten Vorschlägen im Evaluierungsbericht muss man aber bedenken, dass dieser vom BMVI in Auftrag gegeben worden ist. Nicht selten zieht der amtierende Bundesverkehrsminister aus so etwas den Schluß, dass es "gegen jeden Menschenverstand" gerichtet sei.