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§57a-"Pickerl"-Verschärfung in Österreich

19 Beiträge - Seite 1 von 2

§57a-"Pickerl"-Verschärfung in Österreich

env20040
23.11.2022 19:54
"Pickerl" dürfen neuerdings in Österreich nur noch Prüfer mit einer HV ( Hochvolt) Schulung vornehmen.
Das interessante daran ist dass dieser in keinster Form Arbeiten am Fahrzeug vornimmt, welche denen eines Fahbetriebes abweichend ist.
Es werden Traggelenke und Spurköpfe einzeln belastet, das war´s.

Es keine eigenen Prüfvorschriften für E-Fahrzeuge gibt.
Die Motorhaube eigentlich nur zum Messen des Verdampfungsgrades der Bremsflüssigkeit geöffnet werden muss...

Der ÖAMTC hat z.B. in Wien daher im Moment nur einen Stützpunkt, welcher Begutachtungen an E-Fahrzeugen vornehmen kann...

Hat wohl wieder mal die Verbrennerlobby zugeschlagen ?!
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.
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Re: "Pickerl"-Verschärfung in Österreich

SüdSchwabe
23.11.2022 20:02
Was soll das sein? Ich kenne als „Pickerl“ nur die Autobahnvignette - da macht der ganze Text (der grammatikalisch fragwürdig ist) keinen Sinn.

Um was geht's hier?

SüdSchwabe.
--
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Re: "Pickerl"-Verschärfung in Österreich

env20040
23.11.2022 20:03
§57a... Jährliche Überprüfung
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.

Re: "Pickerl"-Verschärfung in Österreich

Tommy73_
23.11.2022 20:06
Pickerl sagt man zur §57a Überprüfung
In Deutschland sagt man TÜV Plakette

Denke das Pickerl darf auch der Händler machen wo ich das Auto gekauft habe? Wenn nicht, wäre das schlimm
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Re: "Pickerl"-Verschärfung in Österreich

TMEV
23.11.2022 20:09
HV-1 hat das Reifenhaus auch schon immer gebraucht um am BEV Räder wechseln zu dürfen.
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Re: ³57a-"Pickerl"-Verschärfung in Österreich

env20040
23.11.2022 20:15
Ja, das darf er. Und immer schön Bremsscheiben weil Flugrost drauf ist, wie auch die Bremsflüssigkeit tauschen, weil´s im Serviceplan drinsteht tauschen, obwohl die Siedetemperatur noch lange nicht unterschritten ist( was auch später als beim Verbrenner der Fall sein wird, da dies Thermisch geringer belastet ist).. weil, sonmst gibt´s "Ka Pickerl".

Alles schon durchexerziert.
Daher gehen die Kisten immer vorher z.b. zum ÖAMTC oder anderen, wo "nur Pickerl" gemacht werden.
Seitdem reduzierten sich die Servicekosten im Fuhrpark "Sonderbarer ,oder eher Logischerweise".

Begonnen hatte es mit:
"Bei dem Rost müssen die Bremssscheiben getauscht werden." ( 1 Jahr alt, 40.000 km)

Ab zum ÖAMTC, bis mind. Frühjahr 2022 war das alles kein Problem, das Pickerl dort dann Mängelfrei holen.

LKW, zur Erklärung, müssen immer jährlich,
PKW nach 3, dann wieder nach 2 Jahren, dann auch jährlich zum Pickerl.

(Ach ja, der Wagen hat heute noch die gleichen Bremsen drauf... 3 Jahre später...)


@ TMEV der ist auch gut, wie ebenso Schwachsinnig....
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.

Re: §57a-"Pickerl"-Verschärfung in Österreich

Tommy73_
23.11.2022 20:36
Welcher ÖAMTC wäre das in Wien der das machen kann/darf?
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Re: §57a-"Pickerl"-Verschärfung in Österreich

AbRiNgOi
24.11.2022 08:04
Darf der ÖAMTC weiterhin meinen Anhänger überprüfen wenn ich diesen mit einem BEV bringe?

Ich denke das eher die Schulungs Anbieter hier die Finger im Spiel hatten, wie zum Beispiel:
https://www.wifikaernten.at/kurs/49402x ... oantrieben
Dieser Kurs ist für alle Personen geeignet, die an HV-Fahrzeugen Arbeiten wie Reifenwechsel, Ölwechsel, Bremsreparaturen, §57a, usw. durchführen.
Ist aber mit 140€ eher geschenkt.
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Aktuell: 150.000 km

Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!

Re: §57a-"Pickerl"-Verschärfung in Österreich

env20040
24.11.2022 09:26
Da ich dran bin, allerdings nicht beim ÖAMTC, Danke, den Gedanken werde ich, wenn es passt, nachlegen.. ich meine den Anhänger....

Das mit dem Schulungsanbieter kann sein, nur, selbst bei neu beantragten Prüferfreigaben wird dies behauptet.
Behauptet, da es nicht.mal ne Gesetzliche Regelung dafür gibt...
Jedoch, auch das mit den Schulungen kläre ich mal, da das alles seit 2016 kein Problem war und nun eines Konstruiert wird.
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Re: §57a-"Pickerl"-Verschärfung in Österreich

panoptikum
24.11.2022 10:59
env20040 hat geschrieben: Die Motorhaube eigentlich nur zum Messen des Verdampfungsgrades der Bremsflüssigkeit geöffnet werden muss...
Und hier ist das "Problem".
Erst durch den HV1-Schein weiß er offiziell: "Finger weg von Orange".
Das ist zwar hier jedem klar, aber es geht in erster Linie um Betriebsversicherungen, die im Falle eines Schadens sonst nicht einspringen.

Früher oder Später muss jeder Fachbetrieb zumindest eine Fachkraft mit HV1-Schein haben. Da dieser Schein kaum Anforderungen und Kosten verursacht, ist das auch kein großes Problem. Das ist halt eine Schulung unter vielen.
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