Maverick78 hat geschrieben:Viel interessanter ist das die Autos als Gefahrgut Klasse 9 ( UN 3166/3171) transportiert werden müssen . Heißt das Abschlepper brauchen jetzt einen ADR Schein und ADR Ausrüstung?
Beim Schleppen (kein Nothilfegedanke, ggf. Genehmigungspflichtig) wird das Fahrzeug als Ladung aufgefasst. Beim Abschleppen, betriebsunfähiges Fahrzeug nach §15a StVO, ist das Fahrzeug unverzüglich zu verbringen und wird soweit ich mich erinnere nicht als Ladung bezeichnet. Der VDA bestätigt, dass ADR nicht beim Abtransport greift. (es gibt zu dem Thema eine Handreichung auf deren Seite)
Dennoch hat der Fahrer etwas zu beachten. Jeder der gewerblich mit Elektrofahrzeugen zu tun hat muss sich an dem Fahrzeug unterweisen lassen, das er bewegen/bearbeiten will. So wollen das die Berufsgenossenschaften. Für das Abschleppen und Bergen greift die BGI5065. Hier ist zu beachten, dass jegliche Form von Pannenhilfe zu unterbleiben hat, es sei denn der Helfer ist zusätzlich gemäß BGI 8686 geschult.
Die BGI5065 klärt die Mindestanforderungen an den Fahrer und erwähnt zu HV-Fahrzeugen unter 6.10.3, dass Ketten und Seile nicht über HV-Leitungen zu führen sind. Wünschenswert wäre eine weiterführende Qualifikation nach BGI 8686 Stufe 1 für "nicht elektrotechnische Arbeiten (Umfang 2-4UE), die es dem Mitarbeiter zumindest ermöglichen würde die Komponenten zu identifizieren und mechanische Arbeiten durchzuführen (Wegbiegen von Karrosserieteilen, etc.), dieser wüsste dann auch über Standklimatisierung und plötzlich startende Komponenten bei Hybriden bescheid.
Der VDA gibt zur Bergung überdies folgende Empfehlung für havarierte Fahrzeuge:
"Bei leichten Unfällen ist nicht von einer Gefährdung auszugehen.
Wenn das Fahrzeug 12V-seitig einen Service-Disconnect für Rettungskräfte (s. Rettungskarte) besitzt, so kann dieser betätigt werden. Bei schweren Unfällen, bei denen nicht abgeschätzt werden kann, ob eine Gefährdung besteht, sollte über die Leitstelle der Feuerwehr „eine für Hochvolt-Systeme qualifizierte Elektrofachkraft“ an den Unfallort bestellt werden." Beschädigte Komponenten sollen nicht berührt werden.
Hier versteckt sich wiederum eine Tücke:
KFZ-Mechaniker (Ausbildung nach 1973) (die oft auch Abschleppen) können in Kursen den Umgang mit HV-Fahrzeugen lernen, für den E-Up reicht der Kurs für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen, alle nicht eigensicheren Systeme erfordern deutlich mehr Unterrichtseinheiten. Bei havarierten Fahrzeugen sind sich die Hersteller jedoch auch nicht einig, ob die Eigensicherheit bei Unfällen noch gegeben ist, daher muss hier alles geschult werden, auch "Arbeiten unter Spannung". Jetzt nicht gleich aufschreien, wenn ihr Elektriker seid und wisst, dass Arbeiten unter Spannung in der Regel verboten sind. Hier sind u.a. Arbeiten am Akku zu nennen.
Eines kann aber der KFZler nicht werden: Elektrofachkraft, dies ist Elektrikern vorbehalten. O.g. "Für HV-Systeme qualifizierte Elektrofachkraft" also jemand der von Strom wirklich Ahnung hat und auch die Messungen interpretieren kann, kann nur ein Elektriker mit Fortbildung nach BGI 8686 werden oder ein KFZler mit Ausbildung zum Elektriker und nach BGI 8686, der auch aktiv als Elektriker arbeitet.
Die Rettungsdatenblätter (
http://www.vda.de und
http://www.vdik.de) geben einen ersten Hinweis wie verfahren werden soll.
Beim Abschleppen ist immer zu beachten, dass sich die Antriebsachse nicht dreht. Schrittgeschwindigkeit geht, bei höherer Geschwindigkeit können Komponenten durch den entstehenden Strom beschädigt werden. Beschädigte Fahrzeuge sind zu kennzeichnen und im Freien abzustellen.