Zoe717 hat geschrieben:Einen Beweis bleibst Du genau so schuldig!
Na, wie sollte ich denn - einen Vertrag zwischen Autohändler und Hersteller ins Netz stellen ?
Nach über 12 Jahren in bekannten Autoforen bekommt man das schon gesteckt, nämlich daß der Zugewinn (z.B. 3-5% des Listenpreises) beim Verkauf eines Neufahrzeugs für Probleme innerhalb der Garantiezeit herhalten muß. Der Hersteller wird bei Teileversagen die Netto-Preise des Teil ersetzen; das habe ich gelernt.
Wie das nun bei massiven Konstruktions-Entwicklungsfehlern aussieht - man wird die Betriebe ja nicht vor die Wand fahren lassen.
...mein Händler baut...
Wie sollte er auch, wenn die Garantie vorbei ist. In diesem Fall gilt die Kulanzregelung, die wiederum für Vertragshändler des Kfz-Unternehmens auch speziell ausfällt.
Schon deshalb hab ich für "billig" Geld immer eine Garantieverlängerung.