dorfjunge hat geschrieben: ↑
Andere Kommunen haben - wie hier in Stuttgart - eine Parkraumüberwachung für den ruhenden Verkehr, die Montag bis Sonntag 06-22 Uhr erreichbar ist. Dann eben entsprechend dort anrufen.
Meine Erfahrung mit dieser Nummer ist, dass sie nur Mo-Fr 8 bis 18 Uhr, Sa bis 16 Uhr besetzt ist. Zu anderen Zeiten ist sie auf die Polizei umgeleitet und dann darfst dir anhören, dass sie für Ladesäulen nicht zuständig fühlt und nur "echte Gefährdungen" bearbeitet, sie sei für "ruhenden Verkehr" nicht zuständig.
Daher kann man in Stuttgart nach 18 Uhr oder am Sonntag ganztags kostenlos auf Ladeplätzen, Radwegen, Parkverbotszonen, Fußgängerzonen, Sperrflächen parken wie du lustig bist. Solltest halt spätestens Montag um 8 Uhr wegfahren, weil dann gilt wieder Recht und Gesetz - dann wirst durchaus auch vom Ladeplatz abgeschleppt.