Sorry aber genau das sind doch die Fragen die ich im Header gestellt habe wie das sein kann und die noch keiner beantwortet hat:
Mein Netzbetreiber fordert dies nicht willkürlich, sondern er belegt die Herleitung warum das so ist ja sauber mit an sich nachvollziehbaren technischen Fakten welche eigentlich überall gelten müssten, nämlich 22kW sind Dauerlast mit und damit laut Verordnung auch die Wohnung mit 13kW Dauerlast und damit normaler 60A Zähler nicht zulässig, das ist damit keine individuelle Willkür oder Lokalfürstentum sondern Berufung auf Regelungen.
Wieso kann es da lokale Abweichungen geben und worin sind diese begründet, dass will ich doch nur verstehen..
Wird woanders die Wohnung z.B. nicht automatisch als Dauerlast bei Parallelbetrieb gesehen und damit die 30kW nicht gerissen wäre z.B. eine mögliche Erklärung.... Oder anderswo wird eine Wohnung mit 6kW berechnet.... glaube ich nicht aber soll nur als Beispiel dienen..
Warum ich keinen 2.ten Zähler will habe ich doch oben beschrieben, erstens sind das unnötige Kosten und zweitens werde ich dann gezwungen bei PV Eigenverbrauch einen Zähler auszusuchen und lasse Potential liegen oder muss eine sinnlos aufwendige Verschaltung der Zähler machen.
Ich will ja mithelfen und bin bereit zu investieren in ein Maximum an Energieoptimierung, aber wenn am Ende die Hürden so hoch gelegt werden
das die Installationen so teuer werden das man am Ende "gezwungen" wird den Strom vom Energieversorger zu beziehen und öffentlich zu laden
wird das nix. Es liegt halt in meiner Natur als Ingenieur nicht nur Vorgaben zu akzeptieren, sondern ich möchte diese auch technisch verstehen wollen,
das sei mir doch zugestanden oder?