Die Differenz ist weiterhin negativ. Ich weiß nicht, welche Preise jeweils erzielt wurden, aber die ÜNB haben im Juli aus der Vermarktung 1,3 Mrd. € eingenommen, aber den Anlagenbetreibern 1,6 Mrd. ausgezahlt:hgerhauser hat geschrieben: ↑ Die day ahead Preise liegen im Moment bei über 50 Cent die kWh, die EEG Vergütung gemittelt irgendwo zwischen 10 und 15 Cent. Wer kassiert die Differenz? Das EEG Konto ist auch im Juli weitergestiegen.
Siehe https://www.netztransparenz.de/portals/ ... i_2022.pdf
Also nach wie vor ein Verlust aus dem reinen Kauf und Verkauf. Dass das Konto auch im Juli gestiegen ist, liegt allein an der letztmalig von den Stromkunden im Juni gezahlte EEG-Umlage in Höhe von 1,05 Mrd. €, die immer erst im Folgemonat auf das Konto gebucht wird. Die fällt ab August weg. Der Zuwachs wird dann wahrscheinlich gestoppt sein und der Kontostand fällt wieder.
Woher hast du die 50 bzw. die 10 bis 15 Cent? Ich weiß zum Beispiel nicht, wie viele Zahlungen an Altanlagen noch darunter sind - die Vergütungen waren ja früher bei über 50 ct/kWh. Des Weiteren erhalten die Marktprämienteilnehmer deutlich mehr als die Überschusseinspeiser mit ihren Kleinanlagen, zzt. um die 27 ct/kWh. Dazu zählen die ganzen großen Anlagen auf Freiflächen, Industriehallen usw. mit einem hohen Marktanteil.
Und die Spotmarktpreise waren auch keine 50 ct, laut diesem Bericht waren es im Juli 31,5 ct/kWh: https://www.netztransparenz.de/EEG/Mark ... Marktwerte
Bitte nicht vergessen: Die Strommengen werden viertelstündlich gehandelt. Immer dann, wenn viel PV und Windstrom vorhanden ist, fallen die Preise, und nur diese Differenz zählt. Du kannst also keine Tages- oder Monatsmittelwerte der Börsenstrompreise ansetzen und davon eine mittlere Einspeisevergütung abziehen.
Wenn es irgendwann einmal so weit ist, ja. Aber so weit sind wir noch nicht.Könnte das an die Stromkunden zurückgegeben werden?
Ich bin auch kein Experte, aber mir dennoch ziemlich sicher, dass du falsch liegst. Viele Erklärungstexte (auch der von dir verlinkte) setzen voraus, dass der Börsenstrompreis unter der Einspeisevergütung liegt, weil es ja auch 20 Jahre lang eine Selbstverständlichkeit war. Dass es auch mal umgekehrt sein könnte, daran hat der Verfasser so gut wie nie gedacht.Meinereiner hat geschrieben: ↑ Also gleich vorab: Ich bin kein Experte. Dementsprechend bitte gern korrigieren (faktenbasiert bitte).
Der Stromversorger muss das nicht und darf das nicht. Das machen ausschließlich die vier ÜNB. Für deinen Stromversorger ist das einfach nur ein Durchlaufposten, an dem er weder verdient noch etwas verliert.Die EEG Umlage ersetzt lediglich die Verluste deines Stromversorgers. Der muss dir den Strom "teuer" abkaufen und an der Strombörse loswerden. (...) Also verdient der Stromversorger.
Grundsätzlich ist das EEG-Konto so angelegt, dass es langfristig ausgeglichen wird. Es fließen alle Einnahmen (vor allem aus dem Stromverkauf, der von den Verbrauchern gezahlten EEG-Umlage und Bundeszuschüsse) hinein und alle Ausgaben (Auszahlungen an die Anlagenbetreiber, Verwaltungskosten) werden abgezogen. Manchmal fehlte am Ende Geld. Dann wurde die EEG-Umlage fürs Folgejahr erhöht. Wenn es einen Überschuss gab, wurde sie gesenkt.
Die ÜNB dürfen nicht einfach Geld aus dem Konto entnehmen und für sich behalten, auch dann nicht, wenn es Überschüsse gab.
Was mal passiert, wenn die Einnahmen aus der Vermarktung einmal dauerhaft über den Ausgaben liegen, weiß noch niemand. Wenn es so weit ist, könnte man auch eine Art negative EEG-Umlage einführen. Aber im Moment wächst erst einmal nur das Konto.
Derzeit wurden erst einmal wieder die Einspeisevergütungen für Neuanlagen erhöht, um den Ausbau zu fördern. Das verzögert den Zeitpunkt , ab dem das Konto dauerhaft wächst. Wohin sich der Strompreis entwickelt, wenn das aktuelle Chaos vorbei ist, weiß auch niemand. Also abwarten.