Technisch wäre die Anbindung per LAN kein großes Problem. Falls kein Kabel liegt, tut es ein Wifi-Repeater zum Internet. Oder lokal gelöst ein kleiner Raspberry in der Nähe der Wallbox, der protokolliert.
swepi76 hat geschrieben: ↑Ich meine ein MID-Zähler mit Foto als Beweis würde den Anforderungen einer deutschen Steuerbehörde doch genügen, oder?
Da wird es eher interessant. Der Firma wird ein Zählerstand wahrscheinlich reichen. das größere Problem ist die Vorsteuerabzugsberechtigung.
Wenn du die Kosten anhand eines Zählers einreichst, bist du der Rechnungssteller und kannst als Privatperson keine Umsatzsteuer ausweisen. Damit darf die Firma sie nicht abziehen und zahlt 19% drauf. Wenn du die Rechnung deines Stromanbieters anteilig einreichst, darf die Firma die Vorsteuer nur abziehen, wenn sie ausdrücklich als Rechnungsempfänger genannt wird. (Bei Tankquittungen ist das nicht relevant, weil es eine Ausnahmeregelung mit Wertgrenze von 250€ pro Beleg gibt oder die Abrechnung gleich per Tankkarte auf die Firma erfolgt)
Leider gibt es meines Wissens noch keine umsatzsteuerliche Ausnahmeregelung für die Konstellation "Dienstwagen am privaten Stromanschluss", die das im Sinne einer praxisgerechten Abwicklung regeln würde.
Um Umsatzsteuerlich korrekt zu arbeiten gibt es aus meiner Sicht vier Möglichkeiten:
- der AG ignoriert diese Problematik und riskiert, bei einer Steuerprüfung damit auf die Nase zu fallen.
- du lässt dir den privat bezahlten Strom per Pauschale vergüten, soweit ich weiß gehen da wegen Einkommensteuer nur max.75€/Monat. Das lohnt sich bei Vielfahrern (>1000km/Monat) also besonders für die Firma...
- Die Wallbox wird von einem externen Dienstleister betrieben, der wiederum über Zählerstand mit dir und über Ladekarte mit dem AG abrechnet (gibt es z.B. von Shell Recharge oder auch von Elli)
- Die Wallbox für den Dienstwagen läuft über einen separaten Hausanschluss auf Namen und Rechnung des Arbeitgebers. Das wäre die sauberste Lösung, ist aber installationstechnisch nicht ganz ohne. Mir ist kein Fall bekannt, wo das so gemacht worden wäre.
- oder, ganz einfach, die Firma verzichtet auf die 19% Vorsteuerabzug
Eine fünfte Option wäre evtl. gegeben, wenn du eine PV-Anlage als vorsteuerabzugsberechtigtes Gewerbe angemeldet hast. Dann könnte die Abrechnung theoretisch auch darüber laufen. Wobei dann streng genommen eine Energiehandelskonzession notwendig sein könnte.