Hallo zusammen,
bin gerade aufgrund des eigenen Abrechnungsproblems auf diesen Thread gestoßen und habe auch sonst das Internet diesbezüglich leer gelesen.
Tatsächlich scheint es beim Thema "Zähler" eine Vielzahl an Meinungen zu geben. Als Quelle wird häufig auf irgendwelche Websites/Foren verwiesen.
MID, geeicht usw usf.
Das Finanzministerium schreibt folgendes dazu:
"Wird ein betriebliches Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug nicht ausschließlich im Betrieb,
sondern auch an einer zur Wohnung des Steuerpflichtigen gehörenden Steckdose/Ladevor-
richtung aufgeladen, kann der betriebliche Nutzungsanteil an den ansonsten privaten Strom-
kosten grundsätzlich mit Hilfe eines gesonderten
Stromzählers (stationär oder mobil) nach-
gewiesen werden. Zum Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils an den ansonsten pri-
vaten Stromkosten werden Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei
Monaten als ausreichend angesehen. Neben dem Einkaufspreis für die verbrauchten Kilo-
wattstunden Strom ist auch ein zu zahlender Grundpreis anteilig zu berücksichtigen."
Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=1
Da steht erstmal nichts von MID oder geeicht und erlaubt sogar explizit mobile Zähler. Also einen Zähler, an dem ich so ziemlich alles dranhängen könnte.
Insofern könnte auch ein nicht geeichter Zähler einer mobilen wallbox anerkannt werden.
Oder übersehe ich hier etwas?
VG
Yoko