Dachlast - wie sieht es rechtlich aus?
03.05.2022 10:02Ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung, ohne Gewähr, nur meine persönliche Einschätzung:
Nach einiger Recherche gibt dieser Artikel die Rechtslage vermutlich treffend wieder:
https://dachzeltnomaden.com/dachzelt-regeln-gesetze/
Abschnitt "Wie ist das mit der Dachlast?" in der Mitte:
"Was allerdings passiert, wenn die Dachlast überschritten wird, ist in der StVO und auch im Bußgeldkatalog bislang nicht geregelt. [...] die Dachlast ist, [...] kein straßenverkehrsrechtlich relevantes Maß.
Man kann prinzipiell mit einem auf dem Dach stark überladenen Fahrzeug fahren, solange man das zulässige Gesamtgewicht seines Fahrzeugs nicht überschreitet. [...]
[...] Die Dachlast sichert nur den Fahrzeughersteller ab, damit keiner an seiner Tür klopfen kann, der sein Auto auf die Seite gelegt hat, weil er 350 kg aufs Dach gezurrt hat und dann etwas passiert ist.
[...] Die Versicherung prüft bei einem Unfall in Verbindung mit Ladung bestimmt die Dachlast. Eine deutlich überschrittene Dachlast könnte im Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden.
Doch selbst grobe Fahrlässigkeit ist in aller Regel von den KFZ-Haftpflichtversicherungen gedeckt (individuell Versicherungspolicen prüfen!)."
Dachträger oder ähnliche Vorrichtungen zur Aufnahme/Befestigung der Ladung müssen "ohne Werkzeug lösbar" mit dem Fahrzeug verbunden werden, sonst sind es abnahmepflichtige Anbauten. Flügelschrauben wären also zulässig.
Frösche wechseln ihr Geschlecht: die Kaulquappe => der Frosch (Gender*innen-Logik). Grammatikalisches ≠ biologisches Geschlecht! Das generische Maskulinum ist bereits neutral!
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Re: Dachlast - wie sieht es rechtlich aus?
28.05.2022 19:44Dachlast ist Null. Kein Träger mit Zulassung im Programm. Nur der Buggy hat etwas ordentliches bekommen. Ein „Radhalter“ und ne Led Lichtleiste.
LEAF 75000 km <15 kWh Rest Akku-Schäm Dich Nissan....Hand-Made egolf Dresden...Ahk liegt bereit...EV6 FailICCU=noch 0 AWD LR AHK WPnutzlos…Citroen AMI Getriebedefekt 1300km-nie wieder Stellantis = Citroen D:Km=6500
Re: Dachlast - wie sieht es rechtlich aus?
c0nfix
12.05.2023 10:33Inzwischen bietet Citroen den My Ami Tonic an - mit Dachreling. Leider sind die Informationen zur Dachlast dennoch spärlich. Stellantis bietet über seinen Shop in Frankreich die Dachreling für rund 75€ an, allerdings explizit ohne Montageanleitung. Zudem wird die Anbringung durch eine Person vom Fach dringend empfohlen.
https://www.mister-auto.com/carrosserie ... 6776046xt/Re: Dachlast - wie sieht es rechtlich aus?
Stwo
12.05.2023 10:52Die Dachreling ist ein reines Designelement ohne Funktion. Das Dach selbst trägt nix, ich habe für den (Citroen Ami) Spoiler vier Löcher in das Dach(ca 2mm dick) gebohrt, geht leicht -ne Regentonne ist stabiler.
PS: den Buggy mit LED Streifen und Ersatzrad gibt es nicht zukaufen mit Zulassung, reines Concept! Es gibt nicht mal die Reifen und Türen....die Türen bei käuflichem Buggy sind(wahrscheinlich)nicht mehr als das Innleben der Serientür...schön frech dafür noch mehr zuverlangen
Re: Dachlast - wie sieht es rechtlich aus?
12.05.2023 13:53Wollte eigentlich ein Kayak/Sup transportieren. Sieht wahrscheinlich arg blöd aus. Die Idee mit externen Streben finde ich gut.
https://www.autoevolution.com/news/citr ... 78229.html
Hatte mal beim Sperrmüll ne Bierbank gesehen. Leider zu sperrig für den Innenraum…Schnellspanner waren natürlich nicht dabei. 10min später freuten sich andere.
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Re: Dachlast - wie sieht es rechtlich aus?
18.05.2023 09:51Man kann auf dem Rocks-e soviel Gepäck mit geigneten Mitteln befestigen
bis 350 kg zulässige Gesamtmasse erreicht sind ( Versicherung )
darüber hinaus droht nur kaputter Rocks-e
oder ein Bußgeld ( wenn man erwischt wird )
Regeln für L6e
Re: Dachlast - wie sieht es rechtlich aus?
Stwo
18.05.2023 11:33Danke für diese faktisch 100% falschen Aussagen.
*"Man kann auf dem Rocks-e soviel Gepäck mit geigneten Mitteln befestigen"...man kann alles, aber nach StVO nicht zulässig, keine Dachlast, keine Befestigungspunkte..oh bitte nicht mit den Saugnäpfen anfangen.
*"bis 350 kg zulässige Gesamtmasse erreicht sind ( Versicherung )".. richtig wäre Gesamtgewicht 700kg für Personen und Ladung im Kfz. Leergewicht L6e ist übrigens nicht mehr nur 350kg, es sind 425kg(ohne Batterie bei E-Kfz, der Rocks -e hat ca 470kg.
*"darüber hinaus droht nur kaputter Rocks-e
oder ein Bußgeld ( wenn man erwischt wird )" tatsächlich? Dieser Kommentar verdient das Prädikat"wertvoll"