Bauchweh hat geschrieben:@Kerpout
.... Auch wenn ein EFahrzeug keine Luft verschmutzt so verursacht es einen Lärm und der gehört auch zu dem Kürzel IG-L auf dem Überkopfheunweiser.
so ist es! das ausjudizieren kann man sich sparen, das gesetz ist diesbezüglich eindeutig. kann man im RIS nachlesen.
um e-autos davon ausnehmen zu können, müsste der gesetzgeber an ganz anderen schräubchen drehen.
das fängt schon mal da an, wie ein e-auto für executive und alle anderen verkehrsteilnehmer sofort und eindeutig erkennbar ist. ausser wir vorreiter hier im forum, hat da draussen in der wildbahn niemand ein auge für den feinen unterschied.
was könnte man tun? das sollte hier diskutiert werden, nicht wie man ein eindeutiges gesetz strapaziert. zb eigene herausstechende nummerntafeln, alle e-autos dürfen nur im RAL-ton grün-xy lackiert werden und diese farbe ist bei verbrennern verboten ....