Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

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Re: Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

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  • Bauchweh
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@Kerpout
Ich hsbe diesbezüglch schon vor ca1 Jahr beim AT UmweltminDsterium angerufen.
Nach 4 mal weiterverbinden dann die ernüchternde Antwort. das gilt für alle da auch EFahrzeuge Lärm erzeugen.Da wird keine ausnahme gemacht. Auch wenn ein EFahrzeug keine Luft verschmutzt so verursacht es einen Lärm und der gehört auch zu dem Kürzel IG-L auf dem Überkopfheunweiser.
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Re: Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

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Bauchweh hat geschrieben:@Kerpout
.... Auch wenn ein EFahrzeug keine Luft verschmutzt so verursacht es einen Lärm und der gehört auch zu dem Kürzel IG-L auf dem Überkopfheunweiser.
so ist es! das ausjudizieren kann man sich sparen, das gesetz ist diesbezüglich eindeutig. kann man im RIS nachlesen.
um e-autos davon ausnehmen zu können, müsste der gesetzgeber an ganz anderen schräubchen drehen.
das fängt schon mal da an, wie ein e-auto für executive und alle anderen verkehrsteilnehmer sofort und eindeutig erkennbar ist. ausser wir vorreiter hier im forum, hat da draussen in der wildbahn niemand ein auge für den feinen unterschied.

was könnte man tun? das sollte hier diskutiert werden, nicht wie man ein eindeutiges gesetz strapaziert. zb eigene herausstechende nummerntafeln, alle e-autos dürfen nur im RAL-ton grün-xy lackiert werden und diese farbe ist bei verbrennern verboten ....

Re: Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

Wackelstein
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Also das wäre mal eine extrem effiziente - und für den Steuerzahler günstige - Varante einer Förderung für E-Fahrzeuge:
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen je nach CO2-Ausstoß zu staffeln:
mehr als 120g/km ... max. 80km/h
50 - 120g ... max. 100km/h
weniger als 100g ... max 130 oder gar keine Beschränkung

Mann, wäre das geil: Der BMW X6 oder Audi A8 muss ganz rechts fahren und wird dann von einem iMiev überholt und sogar der Twizy (geht ja 84km/h) setzt schon den Blinker :mrgreen: :mrgreen:

Was glaubt ihr, wie gut sich dann E-Fahrzeuge verkaufen würden!? Auch ohne finanzielle Förderungen.

(PS: Klar ist diese Idee Unfug, aber 's ist ja gerade Fasching :lol: )
Meine Liebe zu Benzin/Diesel steigt mit dem Quadrat der Entfernung

Re: Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

Keepout
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Wackelstein hat geschrieben:Also das wäre mal eine extrem effiziente - und für den Steuerzahler günstige - Varante einer Förderung für E-Fahrzeuge:
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen je nach CO2-Ausstoß zu staffeln: (...)
Ich male gerade ein Bild im Kopf. Man lege dieses Scenario einmal auf die Brennerautobahn: 99,9% aller Fahrzeuge dürfen nicht einmal in Betrieb genommen werden, weil sie in der Masse schon im Standgas die Emissionsobergrenze übersteigen.
lg
Andreas

Re: Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

meta96
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Teslarized hat geschrieben:
Bauchweh hat geschrieben:@Kerpout
.... Auch wenn ein EFahrzeug keine Luft verschmutzt so verursacht es einen Lärm und der gehört auch zu dem Kürzel IG-L auf dem Überkopfheunweiser.
so ist es! das ausjudizieren kann man sich sparen, das gesetz ist diesbezüglich eindeutig. kann man im RIS nachlesen.
um e-autos davon ausnehmen zu können, müsste der gesetzgeber an ganz anderen schräubchen drehen.
das fängt schon mal da an, wie ein e-auto für executive und alle anderen verkehrsteilnehmer sofort und eindeutig erkennbar ist. ausser wir vorreiter hier im forum, hat da draussen in der wildbahn niemand ein auge für den feinen unterschied.

was könnte man tun? das sollte hier diskutiert werden, nicht wie man ein eindeutiges gesetz strapaziert. zb eigene herausstechende nummerntafeln, alle e-autos dürfen nur im RAL-ton grün-xy lackiert werden und diese farbe ist bei verbrennern verboten ....
Trotzdem gibt es Angriffspunkte, da 100 ja dann geschaltet wird, wenn die Luftschadstoffe eine bestimmte Grenze überschreiten, oder? Würde das auch für Lärm gelten, dann müssten auch Lärmmessgeräte auf den jeweiligen Abschnitten installiert sein, und man kann auch Hinterfragen, warum Lärm im Sommer (kein 100 nach IG-L) gut und im Winter (mit 100 nach IG-L) böse sein soll ... für Luftschadstoffe kann man immer mit der Grundbelastung, die im Winter höher ist, argumentieren ... das würde aber einen Schritt tiefer gehen, und das Gesetz generell als rechtswidrig setzen ... also wenn er einen guten Anwalt hat/hätte ... will aber jetzt niemanden zu einem teuren Rechtsstreit verführen :)

Re: Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

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Hab mal dummdreist beim Leiter des Straßenverkehrsamts unseres Landkreises angerufen und gefragt, wie das 60er Schild mit Zusatzschild "Luftreinhaltung" drunter zu lesen ist.

Es ist wie ich es auch interpretiert und bereits erwartet hatte: Generelles Limit für alle Kraftfahrzeuge auf 60, das Zusatzschild hat lediglich informativen Charakter, damit man weiß, warum hier ein Tempolimit eingerichtet ist.

Re: Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

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Dumm nur, dass wir meist ganz freiwillig zu den langsamsten auf der Autobahn gehören...
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Re: Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

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Heute morgen auf der Facebook-Seite des BEM:
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Quelle

Re: Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

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A bissl schizophren das Ganze oder?

Da wird hier im Form seitenweise über Geschwindigkeit und Verbrauch diskutiert. Etliche Foristen bevorzugen das Windschattenfahren hinter LKW's und dann wird der bürgerliche Ungehorsam heraus geholt, und sich gegen fossile Verbrennungslimits aufgeregt bzw. diese überschritten.

Klasse!

Hätte da noch die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung wegen angeblichem Lärm. Auch die trifft auf EV's nicht unbedingt zu. Also Strom geben und den Ordnungshütern die rote Karte zeigen. Aber ich kann mir vorstellen wohin das führt: Geschwindigkeitsbeschränkungen - auch temporär - werden eben nicht mehr begründet und damit müssen sich wieder alle an das Limit halten. Was ja uns EV-Fahrern eigentlich sehr zu gute kommt, verlängert dies doch die Reichweite unserer Miniakkus erheblich.

Juergen
i3 REX 120 Ah - einziger i3 mit vernünftiger Reichweite und ohne Ladestress

Re: Luftreinhaltegesetz auch für E-Fahrzeuge?

e-lectrified
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Bluebird hat geschrieben:Heute morgen auf der Facebook-Seite des BEM:
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Quelle
So ist das ein feiner Gesetzgeber und eine feine Rechtsprechung :mrgreen: !!!
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