Zumindest der Aspekt, dass man den Verkehrsfluss nicht behindert ist einiger Maßen nachvollziehbar aber auch hier die Frage, wie kann man zwischen "guten Willen" und "sich den andern fügen" unterscheiden?
Ich würde es so (wie es auch viele andere hier bereits beschrieben) so sehen, dass man die langsamsten Verkehrsteilnehmer nicht ausbremsen sollte, vorallem nicht auf der AB. Ist es auf der Landstraße in Ordnung mit 80 zu fahren oder mit 90, wo sonst 100 gelten?
Ich denke da auch an den 1. Abschnitt des §3 StVO:
https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html"(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."
Sodass man beim Thema "Fahrzeug beherrschen" auch wieder sehen muss, dass es Fahrerinnen und Fahrer gibt, die ab einer bestimmten Geschwindigkeit eher unsicher unterwegs wären. Gelten diese nun als Verkehrshindernis oder doch ein trftiger Grund?
Nunja, bzgl. der Benimmregeln bei Eco-Fahrten kann man glaube ich nur sagen, dass man andere nicht aufhalten sollte - will ein LKW eben geeichte 90 fahren (im PKW dann 92-94km/h), ist die Geschwindigkeitsübertretung innerhalb seiner Verantwortung. Real wird dies (so nehme ich an) meist eh nicht geahndet, weil der Unterscheid zu klein ist - und oftmals wird nur dann nach Vergehen außerhalb von Kontrollen geschaut, wenn was passierte.
Vielleicht lässt es sich auch einfach so ausdrücken, man sollte wohl so fahren:
So langsam wie nötig, so schnell wie möglich.