Ja und? Wenn sie auf leicht erreichbarem privatem Grund stehen und zugänglich sind, sind doch alle Bedingungen der Fördermittelvergabe erfüllt, dass sie ständig zugeparkt sind, ist doch eine ganz andere Sachlage und hat mit der Zugänglichkeit nichts zu tun.SüdSchwabe hat geschrieben: ↑ @Udomann Nochmal für Dich:
Wenn in den Förderbedingungen des jeweiligen Loses stand, dass die Ladesäule öffentlich zugänglich sein muss, dann ist es egal, wo die steht.
Dann muss jeder, der da laden will auch ran fahren können. Andernfalls wurde die die Förderung unrechtmäßig bezogen.
Deswegen hinkt auch der Vergleich mit der Förderung privater Wallboxen (KfW400), denn dort stand halt drin zum ausschließlich privaten Gebrauch - nix öffentlich.
SüdSchwabe.
Starker Tobak und ein starker Vorwurf, der strafrechtlich relevant sein könnte, du glaubst den Käse doch selber nicht, allenfalls steht was von "öffentlich zugänglich" in den Förderbedingungen, das sind sie ja dadurch, dass man sie erreichen kann, wenn da nicht andere Fahrzeuge davor stehen würden.
Wenn der "jemand", der da ständig zuparkt der Besitzer des Grundstücks selbst (bzw. dessen Angestellte) ist, ist das nicht mehr öffentlich zugänglich. Und genau den Fall haben wir hier ja: Die sind nicht Lade-blockiert, sondern da stehen nicht-ladende Fahrzeuge auf dem Ladeplatz.Udomann hat geschrieben: ↑Ja und? Wenn sie auf leicht erreichbarem privatem Grund stehen und zugänglich sind, sind doch alle Bedingungen der Fördermittelvergabe erfüllt, dass sie ständig zugeparkt sind, ist doch eine ganz andere Sachlage und hat mit der Zugänglichkeit nichts zu tun.SüdSchwabe hat geschrieben: ↑ @Udomann Nochmal für Dich:
Wenn in den Förderbedingungen des jeweiligen Loses stand, dass die Ladesäule öffentlich zugänglich sein muss, dann ist es egal, wo die steht.
Dann muss jeder, der da laden will auch ran fahren können. Andernfalls wurde die die Förderung unrechtmäßig bezogen.
Deswegen hinkt auch der Vergleich mit der Förderung privater Wallboxen (KfW400), denn dort stand halt drin zum ausschließlich privaten Gebrauch - nix öffentlich.
SüdSchwabe.
Ich glaube nicht, dass in den Förderbedingungen drin steht, dass der Betreiber ständig darauf achten muss, dass da niemand unberechtigt parkt.