blueliner8455 hat geschrieben: ↑
Extra Fotos zu machen, alles zu dokumentieren wäre ja vielleicht ne Idee, aber ob es bei einer Person wie dieser noch was bringt? Einfach nur ärgerlich.
Wenn es im guten nicht geht, dann muss man das aber machen. Hilf nix.
Du dokumentierst denn Verstoß und stellst Strafantrag. Das entspricht einer Anzeige, zusätzlich zeigst du an das du auf eine Bestrafung des Täters wert legst. Wenn du nicht sicher bist, kannst du schreiben "Ich stelle Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Delikte."
Der Strafantrag erzeugt automatisch eine Anzeige: Er bekommt dann eine Strafe, so als wenn das Ordnungsamt das selbst aufgenommen hätte. Zusätzlich bekommst du zu 95% einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft. Einstellung deswegen, weil die haben viel zu tun, und es "besteht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung". Der Verursacher bekommt er auch einen Anhörungsbogen (welchen er nicht beantworten muss) und ebenfalls ein Schreiben der Staatsanwaltschaft.
Damit ist das ganze schon mal aktenkundig. Vernünftigen Leuten reicht das als Schuss vor den Bug, und sie ändern Ihr Verhalten. Wenn nicht, kannst du das ganze wiederholen. Dann ist irgendwann doch ein öffentliches Interesse vorhanden. Auf die Einstellungsbescheide kannst du antworten, mit einer Begründung, warum du eben doch denkst das hier ein öffentliches Interesse besteht.
Du bekommst außerdem den Namen des Verursachers (steht in der Einstellungsnotiz). Dort ist auch seine ladungsfähige Adresse bei. Du kannst nun also auch zivile Ansprüche anmelden. Im Gegenzug zu einer Anzeige setzt das aber voraus, das du auch selbst geschädigt wurdest. Du musst also nachweisen, das dir ein Schaden entstanden ist, der aus seinem rechtswidrigen Verhalten resultiert.
Wenn mehrere genervt sind, dann sollten die alle den gleichen Weg gehen. Viele haben da aber keinen Bock, oder Angst, oder es gibt Zuviel Unwissenheit. Da kannst du nur aufklären, und ermutigen, solche Leute nicht gewähren zu lassen.
Das ganze ist mit einigem Aufwand verbunden. Und es setzt natürlich voraus, dass auch wirklich ein strafbares Verhalten vorliegt. Da kommt es auch auf die korrekte Beschilderung an. Viele scheuen den Aufwand, oder finden es unredlich, wegen solchen Kleinigkeiten soviel Wirbel zu machen. Ich denke aber, wenn man es mehrfach mit gutem Reden versucht hat, dann muss mal eben diesen Weg gehen.