@SamEye_again Ab 11:35Uhr blockierst Du dem Sinn nach, da Du eine Ladesäule belegst, die Du nicht belegen bräuchtest. Rechtlich geahndet wird es wohl erst kurz nach 12:30Uhr, da die EmoG Beschilderung keine Ladeverpflichtung impliziert. Das wurde aber schon häufig genug im Diskussionsthread zu Ladesäulenpranger durchgekaut.
@backblech Nein. Da kann man genau genommen vier Stunden stehen ohne zu laden. Das Symbolbild "Steckerauto" impliziert keine Verplichtung zu laden. Wenn man das wollte, müsste da stehen "Eletroautos im Ladevorgang". Das würde aber Hühbride ausschließen.
@Bogey1957 In manchen Städten können die Ordnungsämter die Ladesäulenbetreiber kontaktieren, die die Säule dann freigeben. Das Kabel bleibt im Auto verriegelt. Die Kiste wird mit Kabel aufgeladen - und weg. In Wien sind viele Ladepunkte so ausgestattet, dass man an einer Status LED sehen kann, ob die Ladesäule belegt ist und geladen wird, ob nur angesteckt ist und nicht (mehr) geladen wird oder ob die Säule frei ist.
Bei Ladesäulen mit fest angeschlagenem Kabel (bspw. die guten alten Triple Charger) ist das natürlich nicht möglich, wenn das Auto das Kabel nicht frei gibt. Hier bleibt nicht mehr über, als ein Ticket aus zu stellen.
Wann eine Blockade rechtlich vorliegt, hängt stark von der Beschilderung ab. Für die Grundladen der Beschilderung gibt's
hier eine sehr gute Zusammenfassung für den deutschen Rechtsraum. So einfach ist das alles nicht.
SüdSchwabe.