Hallo Forum,
Wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein einen Reifen mit deutlich höherem Geschwindigkeitsindex fordert, als das Fahrzeug laut Papieren überhaupt schafft, darf ein Autoreifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.*
Welche Reifen in diesem Fall zulässig sind, wird mit folgender Formel berechnet:
Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
Beispiel-Berechnung:
Das Auto hat laut Fahrzeugschein eine Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 188 km/h.
(Feld T in der Zulassungsbescheinigung bzw. Ziffer 6 im Fahrzeugschein).
Der Hersteller schreibt Reifen mit V-Index vor.
Mindestanforderung = (188 + 6,5) + (0,01 x 188) = 194,5 + 1,88 = 196,38.
Damit könnte also theoretisch auch ein U-Reifen gefahren werden; mit einem H-Reifen (210 km/h) ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite und spart immer noch Geld (im Vergleich zum geforderten V-Reifen).
ACHTUNG: Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. einem Geschwindigkeitsindex größer als H sind Abschläge beim Lastindex notwendig. Fragen Sie dazu beim Reifenhändler nach.
Hallo zusammen,
Klingt interessant. Hast Du Dich dort für einen Newsletter angemeldet?? Und ist der Katalog online verfügbar?
Ah, interessant, bei mir stehen die 195er in der Zulassungsbescheinigung. Komisch. Wenn du die Fotos noch hast, schau mal, ob vielleicht auf der letzten Seite vom COC noch was Zusätzliches steht. Bei meinem alten 500 und dem 500L sind dort unter "Remarks" (Punkt 50 oder 52 war das damals) noch weitere erlaubte Größen angegeben.Int5749 hat geschrieben: ↑ ich hatte für die Anmeldung auch das CoC vom Autohaus erhalten und die natürlich fotografiert
Dort steht unter 35 für beide Achsen 195/55R16 91V 6Jx16-41 - A C1
mehr ist dort nicht angegeben.
In der Zulassungsbescheinigung I sind unter 15.1/15.2 angegeben: 185/65R15 88T - 6J15-40
Autsch, ich brauche wohl einejanoroh hat geschrieben: ↑ Ah, interessant, bei mir stehen die 195er in der Zulassungsbescheinigung. Komisch. Wenn du die Fotos noch hast, schau mal, ob vielleicht auf der letzten Seite vom COC noch was Zusätzliches steht. Bei meinem alten 500 und dem 500L sind dort unter "Remarks" (Punkt 50 oder 52 war das damals) noch weitere erlaubte Größen angegeben.