Also Richtschwindigkeit in Deutschland sind:Horex1200 hat geschrieben: ↑ Der folgende Fahrer hat evtl. deshalb so reagiert, weil er mit hoher Geschwindigkeit fuhr und der Überholvorgang
trotzdem eingeleitet wurde. Durch den Spurwechsel wurde der nachvfolgende Fahrer zu einem starken Bremsmaneuver gezwungen.
In diesme Fall wäre es ebenso eine Nötigung.
b) dass man dem langsamen Fahrzeug auch die Gelegehneit gibt zu Überholen gibt, auch dann, wenn der Fahrer nicht 200Km/h schnell fahren kann oder möchte.
Die STVO sieht vor, dass man nur mit einer deutlich schnelleren Geschwindigkeit überholen darf. Leider liegt hier ein gewisser Spielraum in der Empfingung jedes Einzelnen, was denn deutlich schneller sei.
130 km/h.
Jemand der 120 km/h fährt ist da ziemlich nah dran, näher als jemand der 160 km/h fährt.
Von daher würde ich sagen, verhält sich jemand der 120 km/h fährt, Regelangepasster, als jemand der 160 km/h fährt.
Zumal die rechtlichen Folgen des Fahrens mit mehr als 130 km/h, mit Folgen durch Fahrfehler, dem schneller Fahrenden, ggf. durch den Richter auch nochmals erklärt werden würde. Der Begriff der „Gefahr“ wäre dann mal zu erläutern.
Das Selbe gilt für Leute, die bei Regen auf der Autobahn schneller als 80-90 km/h fahren, obwohl sie seit der Fahrschule wissen, dass die Haftung Rad-Straße abreißen könnte und das Fahrzeug nicht mehr kontrollierbar wird. Wer dann einen Unfall baut (bei dem dann auch ggf. noch Dritte zu Schaden kommen), kann das dann auch mal erklären, warum für ihn die Gesetze der Physik nicht gelten und keine „Gefährdung“ vorgelegen hat.