Das mit dem erlaubten Übernachten auf Privatgrundstücken ist richtig. Und wenn man weiß, dass die Parkplätze der Supermärkte bzw. des Einzelhandels eben Privatgrundstücke sind , dann ist das ganz einfach umsetzbar.bm3 hat geschrieben: ↑ Wenn du mit deinem E-Auto durch von dir nicht zu vertretende Umstände den Zeitrahmen überschreiten solltest müsstest du dir halt sobald das absehbar ist etwas überlegen und wenn du dafür irgendwo auf Privatgelände nächtigen musst. Soweit ich weiß betrifft die Ausgangsperre keine Aufenthalte auf Privatgrundstücken. Oder du kalkulierst ein eventuelles Bußgeld schon in deine Überführungskosten ein.Knast wirds dafür ja keinen geben.
https://www.autobild.de/artikel/parken- ... 60611.html
https://www.bussgeldkatalog.org/news/pr ... tz-267259/Grundsätzlich kümmern sich Polizei und Ordnungsamt nicht darum, Knöllchen an Falschparker auf dem Supermarktparkplatz zu verteilen. Das liegt daran, dass es sich dabei um einen Privatparkplatz handelt und nicht um den öffentlichen Straßenverkehr.
Wären diese Parkplätze keine Privatgrundstücke wäre nämlich im Umkehrschluss keine private Parkraumüberwachung möglich. Genau das kann mit dem WoMo unabhängig von Corona ausnutzen, da korrektes Parken mit dem WoMo/Auto auf öffentlichen Parkflächen als Gemeinnutzung eben auch nicht das Übernachten im Fahrzeug als genehmigungsbedürftige Sondernutzung inkludiert. Bin auch schon nachts auf einem ATU-Parkplatz gestanden und habe ich mal locker gegen 2h folgenlos mit einer Polizeistreife unterhalten ...
Es gibt genug private Parkflächen wo man ausserhalb der Geschäftszeiten problemlos über Nacht stehen kann : Schulen, Geschäfte, Flächen in Inustriegebieten etc...