Ich habe auf die Bitte an Hyundai, mir die ABE der 19-Zoll HMD04EV aus dem Winterkomplettradkatalog zuzusenden, nach knapp zwei Wochen nun von einem Herrn aus der Homologationsabteilung nur die schon bekannte Rad-/Reifenfreigabe zur Eintragung bekommen. Zitat:
Für eine Originalfelge steht grundsätzlich keine ABE, Teilegutachten oder ein Traglastgutachten zur Verfügung, da Originalfelgen stets mit der EU-Betriebserlaubnis für den jeweiligen Fahrzeugtyp genehmigt wurden.
Daraufhin habe ich folgende Antwort verfasst:
Es ging mir bei meiner Anfrage nicht um die ABE für eine „Originalfelge“ der Werksausrüstung, sondern um ein Winterkomplettrad aus dem Hyundai-Zubehörkatalog. Im konkreten Fall um die Felge HMD04EV in 19 Zoll. Laut dem COC-Papier meines IONIQ 5 „Projekt 45“ darf ich nur 20 Zoll legal fahren, was ich aber aufgrund der Tatsache, dass die AWD auch mit 19 Zoll ausgeliefert werden, wirklich nicht nachvollziehen kann. Die Fahrzeuge sind doch technisch identisch. Muss ich mit dem 20 Zoll-bereiften IONIQ 5 also tatsächlich eine Einzelabnahme beim TÜV bewirken, damit ich die von Hyundai angebotenen 19 Zoll-Winterräder nutzen darf?
Dies wurde wie folgt beantwortet:
Leider ja. Es ist ärgerlich, beruht jedoch auf umweltrelevante Aspekten, weshalb der Hersteller unterschiedliche Rad-Reifenkombinationen in der Typgenehmigung eines Fahrzeugs beschreibt. Im Besonderen ist hier das CO2 Verhalten und die elektrische Reichweite zu nennen. Ich hätte Ihnen gerne eine andere Mitteilung gemacht.
Ich freu mich schon auf die Gesichter am Tresen des lokalen Händlers hier, wo ich die HMD04EV-Winterkompletträder bestellt habe, wenn ich Ihnen mitteile, dass Sie mir "illegale" Räder verkauft haben
Ich wette, es gibt einen Haufen Hyundai-Händler und IONIQ5-Fahrer, die von dieser Thematik keinen Schimmer haben. Das wissen wieder nur wir hier in unserer Blase...