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Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

539 Beiträge - Seite 2 von 54

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

eve
08.03.2021 20:11
Die akustische Warneinrichtung AVAS muss bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren einen Verbrenner-ähnlichen Ton mit mindestens 56 dB(A) und maximal 75 dB(A) bei 20 km/h erzeugen. Vorgeschrieben sind mindestens zwei Terzbänder, eines davon mit weniger als 1600 Hertz, damit auch Senioren mit schlechtem Gehör frühzeitig auf das sich nähernde Fahrzeug aufmerksam werden. Beim Beschleunigen soll sich die Tonlage von einer eher tiefen zu einer höheren Frequenz verändern.
https://www.elektroauto-news.net/2019/w ... pflichtend
Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
bundim.png
https://www.juraforum.de/lexikon/geraeuschimmissionen
Twizy, Zoe, Leaf 1/2, eUp/Golf/Trans, Ampera-e, i3, ID3/4, Ioniq1/5, Model S/3/X/Y, eNV200
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Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

disorganizer
08.03.2021 20:40
Ersteres wird an dem generator gemessen.
Letzteres am Gebäude/Fenstermitte.

Der Schall reduziert sich um 6dB bei verdopplung des abstandes. Wenn ich mich richtig erinnere.

Die frage ist;
In welchem Abstand wird bei generator gemessen?
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

Joerg_R
08.03.2021 21:21
disorganizer hat geschrieben:Ersteres wird an dem generator gemessen.
Letzteres am Gebäude/Fenstermitte.

Der Schall reduziert sich um 6dB bei verdopplung des abstandes. Wenn ich mich richtig erinnere.

Die frage ist;
In welchem Abstand wird bei generator gemessen?
Letzteres sind zudem Stundenmittelungspegel.
Vg Jörg
Erdgasfahrer seit 2001 - Egolf seit Juni 2017

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

eve
08.03.2021 23:06
disorganizer hat geschrieben: Die frage ist;
In welchem Abstand wird bei generator gemessen?
Ohne Avas können Fußgänger ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist.
Wenn ich das lese, sollte es ja mindestens 8 m sein, dann bis dahin hört man das E Auto sowieso?! Ne, ..keine Ahnung mit welcher Logik man an die Sache rangegangen ist (meiner Meinung nach mit wenig bis keiner).

Mal sehen, ob Norwegen die Förderungen früher zurück fährt, wenn in Oslo das Gedudel los geht.
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Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

eve
15.04.2021 18:10
So, das letzte emissionsfreie Quartal läuft.
Noch 2 1/2 Monate und die Zwangsgeräusche sind auch für vor 1.7.2019 homologisierte Fahrzeuge pflicht bzw. dürfen in jenen nicht mehr abschaltbar sein.
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Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

wasserkocher
15.04.2021 19:46
Haben die reinen Verbrenner auch dieses Mindestgeräusch?
ZOE Q210 seit 28.05.2013. R240 seit 22.07.2016. Model 3 seit 05.12.2022. EcoUp (CNG) seit 31.08.2017.

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

Anonymous
15.04.2021 20:10
Ich denke schon, dass die dahin an der Quelle kommen, was hier min. vorgeschrieben ist. 56 dB sind nicht furchtbar viel. Man muss sich überlegen, dass die Grenze vermutlich irgendwo um die 20km/h Grenze auch reißt.

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

eve
15.04.2021 20:59
wasserkocher hat geschrieben: Haben die reinen Verbrenner auch dieses Mindestgeräusch?
Ich denke Nein. Noch kurioser - PHEV, die auch rein elektrisch fahren (können), unterliegen nicht diesem Zwang.
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Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

Rennsemmel
15.04.2021 23:32
eve hat geschrieben: So, das letzte emissionsfreie Quartal läuft.
Noch 2 1/2 Monate und die Zwangsgeräusche sind auch für vor 1.7.2019 homologisierte Fahrzeuge pflicht bzw. dürfen in jenen nicht mehr abschaltbar sein.
Wo steht das?
Ist das jetzt eine Behauptung oder Fakt. Für letzteres bitte auch immer die Quellen angeben. Die Elektroauto News (Thread vom 08.03.2021) war vom 09.05.2019.
Franz - und gsund bleim!
Trinity Venus, Smart EQ Q4-19, M3SR+MIC, MYLR März 2022
YouTube Kanal: https://bit.ly/31Nd6rk

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

eve
16.04.2021 09:29
Ab 1. Juli 2021 müssen alle neu zugelassenen E-Autos mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgerüstet sein, um Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen mit Elektroautos zu schützen. Das künstliche Fahrgeräusch wird von der EU-Verordnung 540 vorgeschrieben, die bereits im Jahr 2014 verabschiedet und seitdem mehrmals angepasst wurde. Die erste Stufe trat zum 1. Juli 2019 in Kraft. Seitdem ist das Warnsystem bereits verpflichtend für alle neue Autotypen, die typgeprüft werden („Homologation“).
https://www.enbw.com/blog/elektromobili ... ter%20wird.
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