Felge und Reifengröße stehen nachweislich in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs, worauf u.a. jede Prüfstelle und jede Polizeibehörde zugreifen kann und notfalls wird.
Ich selbst führe diesen Auszug Document No EUR_NE_2018-858_01 Rev.01 vom 10.03.2021 mit TÜV Stempel im Fahrzeug mit, darin sind beiden Reifengrößen und die Typezulassung Nr., ich meine damit nicht die Herstellerfreigabe. Ob das beim P45 nochmals anders aussieht, weiß ich jedoch nicht.
Bei Eintragung hat nur TÜV verdient, notwendig ist das nicht auch wenn Hyundai dies behauptet.
Was die da gemacht haben, war Bullshit, hätte man sauber lösen können.