es kommt für meine Begriffe immer auch ein wenig auf die Ausgestaltung des "Zettels" an, und ob man den auf Grund der Gestaltung als "offiziell" erkennen darf. Im diesem Thread
viewtopic.php?f=102&t=64001 wurde bei dem Zettel ja durchaus die korrekte Herkunft angezweifelt - schon möglich, dass hier auch einer der Bediensteten auf die Idee gekommen sein mag, diese Säule mittels dieses Zettels exklusiv für sein Dienstfahrzeug zu reservieren...
Richtiger wäre es in dem Fall wohl, die gesamte Beschilderung des Parkplatzes so zu verändern, dass dort nur Dienstfahrzeuge abgestellt werden dürfen - die Regelung, ob das dann ein E-Fahrzeug oder der Gemeindetrecker ist, obliegt dann internen Regelungen der Verwaltung...
Sofern das Parken dort der Allgemeinheit gestattet bleiben, aber nur das unbefugte Laden verhindert werden soll, kann man durch entsprechende Zugangsbeschränkungen bewerkstelligen, die es allgemein gebräuchlich so auch an den meisten Ladesäulen gibt.