0x00 hat geschrieben: ↑
[...] wird sich zeigen ob das recht mühsam zu öffnen ist mit der manuellen Art, weil man dann ja irgendwie mit dem Daumen reindrücken muss, damit der Griff rauskommt.. ob das Kinder schaffen? wohl nicht mit einer Hand
Ja ist dann wie beim Tesla Model 3, du musst mit dem Daumen reindrücken damit der Griff rauskommt, die bescheuertste Lösung aller Zeiten. Man darf dann wie ein Chauffeur ständig aus dem Auto aussteigen um Leuten zu erklären wie man die Tür öffnet.
M0RDRET hat geschrieben: ↑
Für mich persönlich ist es (wahrscheinlich) kein Grund, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Aber einen Anspruch auf Preisminderung sehe ich schon.
Rechtlich wird das ganze spannend, auch was eine Preisminderung angeht. Denn im Auftrag steht der Hinweis:
Hyundai Österreich hat geschrieben:Die Ausstattung der First Edition kann von den oben genannten Angaben Produktionsbedingt noch geringfügig abweichen.
Und die automatisch ausklappbaren Türgriffe sind in der Auflistung noch nicht mal angeführt!
Alles was wir haben ist die Aussage das es sich bei der First Edition um Full-Spec (Vollausstattung) handelt. Aber selbst auf das, im Kontext automatisch ausklappbare Türgriffe, angesprochen wurde mir lediglich mitgeteilt:
Hyundai Österreich hat geschrieben:Der Begriff "Full-Spec" wurde von uns so nicht kommuniziert und ist nicht eindeutig, da leider viele Ausstattungsvarianten international im Internet kursieren, welche auf dem europäischen Markt oder dem österreichischen Markt aber nicht angeboten werden.
Das Hyundai Österreich Full-Spec nicht kommuniziert hätte ist glatt gelogen. Habe mehrere E-Mails wo das drinnen steht. Tja, jetzt ist die Frage, von jemanden was kaufen der lügt? Wie mich das mittlerweile nervt kann ich kaum beschreiben, hätte ich jetzt nicht den genehmigten AWS Antrag auf dem IONIQ 5 hätte ich spätestens nach der dreisten Lüge storniert.
Steirerman hat geschrieben: ↑
Na das heißt einfach STORNIEREN, PUNKT
Den Gefallen sollten wir denen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht tun!
Hyundai Österreich hat geschrieben:Sie haben das Recht, den am heutigen Tage abgeschlossenen Kaufvertrag binnen vierzehn Tagen ab Übergabe des Fahrzeuges ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsrecht beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten das Fahrzeug übergeben wurde.
Man hat nach Widerruf nochmals 14 Tage Zeit den Wagen dorthin zurückzustellen wo er übernommen wurde. Maximal ausgereizt also 28 Tage.
Werde den Wagen deshalb mal übernehmen, aber behalten? 50:50 aus heutiger Sicht. Ob ich die 8k AWS nun bekomme oder nicht macht mich weder ärmer noch reicher. Und wenn ich einen Konzern gesucht hätte der mich betrügt, bei erster Gelegenheit über den Tisch zieht, hätte ich auch bei Audi resp. dem VW Konzern bleiben können.
Mal abklären ob man die manuellen Griffe auf die automatisierten umrüsten kann. Als Ersatzteile müssen diese ja verfügbar sein. Entweder das oder die manuellen Griffe überzeugen mich nach Übergabe doch noch, ansonsten stelle ich denen den Wagen wohl wieder auf den Hof. Sehr schade das Ganze ...