Das wäre aussichtslos. Die Klage bezog sich darauf das die E-Autos aus AT dort schneller fahren durften, die E-Autos aus anderen EU Ländern aber nicht.
Jetzt ist es so das Hybride sowohl aus AT als auch aus dem EU Ausland nicht schneller fahren dürfen.
Bin mal gespannt wie das geprüft werden soll
EDIT:
Als Österreich würde ich nun sagen das das deutsche E Kennzeichen keine eindeutige Kennzeichnung von Elektroautos ist da dort auch Hybride mit drin sind
Bedingung ist ja das man am Kennzeichen sieht das es EV ist.
Da bin ich mal gespannt wie das weiter geht...