@elektrischimom, dann mach doch bitte deinen Appell an den Scheuer Andi und gut isses. Ich habe ihn dir schon mal rausgesucht:
.
https://www.andreas-scheuer.de/kontakt/
Franz - und gsund bleim
P. S. wenn er dir antwortet, kann der threat weitergehen
An der Autobahn schon.disorganizer hat geschrieben: ↑ @kub0815 Für die zusammenarbeit, roaming und gemeinsame abrechnungsmodelle sowie zur ausarbeitung einer sinnvollen preiskennzeichnungspflicht aber schon
Das hat mit t&r nix zu tun.
Wem der Grund gehört ist genauso unerheblich, schau doch bitte in die LSV.disorganizer hat geschrieben: ↑ Der Unterschied ist:
Das Kaufhaus steht auf privatem Grund.
Die SuC auf öffentlichem Grund ?
Wenn die SuC auch noch auf privatem Grund stehen gibt es keinen Grund irgendwas zu wollen.
Aldi (als Beispiel) kann ja auch den Zugang zu den auf eigenem Grund platzierten Ladern beliebig beschränken...
Wie du siehst gibt es da sehr wohl einen Unterschied.ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
Ich habe mal dazu eine Frage. Wenn ein Ladepunkt öffentlich ist, im Sinne des §2 Punkt 9 LSV, muss dieser dann auch 24/7 zugänglich sein und in Berieb?ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;