Wenn Du Deinen Händler ärgern möchtest / Du Nachteile befürchtest oder unbedingt das Kurvenlicht haben wolltest - hier noch einen Hinweis:
Versuche das tatsächliche Produktionsdatum herauszufinden (DOT Nummer der Reifen, Datum der Scheiben, verschiedene Produktionsstempel an Bauteilen...) - am einfachsten geht es, wenn ein Nissan-Händler die Fahrzeugidentifikationsnummer in sein System eingibt.
Sollte das Datum mehr als 12 Monate vor dem Kaufvertrag liegen hast Du nach BGH-Urteil von 2003 ein Recht auf Wandlung/Schadenersatz - Nachbesserung/Reparatur kommt hier wohl nicht in Frage.
Einen "Schaden" im eigentlichen Sinn hast Du wohl nicht erlitten, die Wandlung birgt die Gefahr des Verlusts der Förderung (weil lange Lieferzeit des Neufahrzeugs...). Aber ein intensives Gespräch mit Deinem Freundlichen kann Dir in diesem Fall schon das ein oder andere Zusatzfeature bringen (Winterreifen, kostenfreie Wartungen, Zubehör (?) ...)
Ein Auto darf nämlich nicht als "Neuwagen" verkauft werden, wenn es entweder Standschäden hat ODER in UNVERÄNDERTER Art bis zum Kaufvertrag weitergebaut wurde ODER älter als 12 Monate ist. Mindestens der mittlere Punkt trifft hier zu: Kurvenlicht wurde zusätzlich verbaut, veränderte Schalter für die Sitzheitzung im Fond, veränderte Ausstattung mit USB/AUX-Anschlüssen...
Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass Du ein
Neufahrzeug kaufen wolltest (Kaufvertrag über einen Neuwagen)...
Beste Grüße von einem (begeisterten) Leaf-Fahrer mit neuen Winterreifen...
Tillileaf