@flea
Nein, da muss ich passen. Ich bin hier auch "nur" interessierter Laie/Leser. Meine Ladestation hängt schon seit 6 Monaten und wäre eh nicht förderfähig.
Es kann sein, dass die KfW das ganz "kundenfreundlich" macht und mehrere Wallboxen mit einem Antrag beantragen läst, sich sich die Rechnungsposten dann zusammensucht und eine Gesamtrechnung reicht.
Es hat hier vorher schon jemand geschrieben, dass ihm telefonisch gesagt wurde, auf dem Antragsformular könne man die Gesamtzahl der geförderten WBs eintragen.
Das macht irgendwie ja auch Sinn, wenn man überlegt, dass es ja auch Tiefgaragen mit diversen Stellplätzen gibt und da eigentlich "ein Antrag" an die KfW und "ein Auftrag" an eine Elektrofirma sinnhaft sind.
Quasi ein "Sammelantrag".
Leider kann das aktuell noch keiner sagen.
Was aber zu deinem Bild zu sagen ist:
Dort heißt es "Ladepunkte".
Die KfW unterscheidet aber zwischen Ladestation (Wallbox) und Ladepunkt:
Definition Ladepunkt und Ladestation
- Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit für Elektroautos. Sie kann aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen. Ein Beispiel für eine Ladestation ist eine Wallbox.
- Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die dem Aufladen von Elektrofahrzeugen dient und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann.
Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
Das heißt, die obigen Zahlen sind für eine Ladestation mit ein oder zwei Ladepunkten (quasi 2 Ladebuchsen).
Das Bild sagt also nichts darüber aus, wie das ist, wenn man gerne zwei einzelne Wallboxen gefördert hätte.
Nachtrag:
Ich persönlich finde diese Unterteilung in Ladestation und Ladepunkt ja irgendwie unglücklich und auch undurchsichtig. Ehrlich gesagt, bin ich gespannt, ob die KfW hier tatsächlich so "scharf" unterscheidet, oder nicht doch einfach sagt: "mehrere WBs mit 1x Anschluss = mehrere Ladepunkte"