@Lokverführer
Ich kann dir nicht sagen, wie das mit der go-e homefix genau ist und ob die sich maßgeblich von der mobilen Variante unterscheidet.
Sie hat es jedenfalls auf die Liste geschafft und im Online-Shop (
https://shop.go-e.co/go-eCharger-HOMEfix-11-kW-A) heißt es:
go-e Netzbetreiber API für autorisierten Zugriff des Stromnetzbetreibers auf den go-eCharger zur netzdienlichen Leistungsregelung
noch vor den gelisteten App-Funktionen.
WLAN wirst du aber immer brauchen, ja.
Meine steuerbare WB ist ein mobiler "go-e charger home+ 22kw" an einer CEE-Dose. Steuerbarkeit mittels Schütz + RSE über Anschluss Emob II realisiert nach Vorgaben des Netzbetreibers (Bayernwerk). Theoretische Abschaltzeiten (eigentlich Leistungsreduzierung um 50%) von 01.10. bis 31.03. von 16:30 bis 21:00 - bisher noch nichts bemerkt.
Die Frage ist eher:
Wird dein Netzbetreiber das irgendwie anders (Smartmeter + API-Ansteuerung) realisieren WOLLEN oder dir stumpf einen RSE (+ nutzerseitiges Schütz) verbauen (also kein Smartmeter, weil noch gar kein Plan dafür da ist?).
Nachtrag:
Bei der KFW heißt es weiter:
Innerhalb von 10 Jahren nach dem Datum der Antragsbestätigung sind von Ihnen aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen:•Alle relevanten Nachweise über die Einhaltung der Fördervoraussetzungen, zum Beispiel Produktzertifikate derHersteller, Errichternachweise beziehungsweise Montagebescheinigungen inklusive der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise, zum Beispiel Kontoauszüge, Stromliefervertrag, Bestätigungsschreiben durch Netzbetreiber zur erfolgten Abstimmung, ob eine Vereinbarung zur Steuerung der Ladestation(en) im Sinne des §14a EnWG nötig beziehungsweise gefordert ist.
Ich schlussfolgere für mich: Man muss sich sowieso mit dem Netzbetreiber auseinander setzen, was der mit einen bezügöich Steuerung der WB vor hat, wenn wenn man die Förderung will.