disorganizer hat geschrieben: ↑
Ich denke eher nicht.
Mangels bidirektionaler kommunikation
Mangels updatefähigkeit
Mangels lan/wlan
Und die ladeleistung kann nur per schalter angepasst werden denke ich mal, nicht per software
Lesen muss man schön können.
Erforderliche Bedingungen:
Anforderungen an die Ladestation
• Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.
• Die Ladestation muss im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
• Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
• Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.
• Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung) erfolgen.
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Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien
• Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
Alles andere sind Kannbestimmungen, meines Erachtens, zb. durch diesen Passus, da steht nur was von Empfehlungen:
Das betrifft die Steuerbarkeit der Wallboxen und eine "zukünftigen Infrastruktur" die nochgar
"NICHT" vorhanden ist.
(Nur vereinzelt in verschiedenen Regionen unseres schönen Landes als Pilotprojekte (ansonsten ist es eine digitale katastrophe!!)
Empfehlung zum Einbau von Leerrohren
• Sofern für die Errichtung der Ladestation Tiefbau- oder Erdarbeiten für die Ertüchtigung des Hausanschlusses notwendig sind und kein Glasfaseranschluss besteht beziehungsweise noch keine entsprechenden Leerrohre verbaut sind, empfehlen wir, neben dem neuen Kabel für den Hausstich von der Straße ins Gebäude, ab der Grundstücksgrenze auch ein geeignetes Leerrohr für eine zukünftige Verlegung eines Glasfaserkabels mitverlegen zu lassen.
• Wir empfehlen beim Einbau von Leerrohren die Einhaltung der Anforderungen des einheitlichen Materialkonzepts für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der jeweils aktuellen Version