Man muss sich ein wenig durch die Verordnungen wühlen um da durchzublicken. Habe das vor einigen Wochen schonmal getan weil ich wissen wollte, ob die Sounds veränderbar sind (so ein Tie-Fighter Sound wäre cool...) Und dabei entdeckt, dass man das nicht mehr abschalten darf.
Die 6.2.6 die in der Verordnung genannt wurde gibt nämlich das hier aus:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e38-112-1
"2.7.
‚Pausenfunktion‘ eine Funktion, mit der der Fahrer den Betrieb eines akustischen Fahrzeug-Warnsystems aussetzen kann,“
Absatz 6.2.6 erhält folgende Fassung:
„6.2.6. Pausenfunktion
Jegliche Pausenfunktion gemäß der Begriffsbestimmung in Absatz 2.7 ist unzulässig.“
Ist das Problem, wenn mehrere verschiedene Gesetze sich aufeinander beziehen, aber die jeweils immer wieder geändert werden. Dann gibt es eben ein Gesetz das bezieht sich auf die technischen Anforderungen des Avas, und wie die Abschaltvorrichtung funktionieren muss, das sich auf ein Gesetz bezieht, dass die Baschaltvorrichtung explizit verbietet.
Ich bin kein Jurist, aber habe das von Juristen so erklärt bekommen. Und jede aktuelle (Auto-)Zeitschrift liest das ebenfalls so, dass die Nutzung einer Abschalteinrichtung eines Avas verboten ist. Steht auch nirgends in der StvO so. Und nirgends in den expliziten Anforderungen der Avas Syseme. Aber die Anforderung verweist eben auf das Papier das aussagt, dass Pausefunktionen unzulässig sind.
Und da steht eben nicht, der Einbau einer Pausenfunktion ist unzulässig, aber die Nutzung, wenn vorhanden, ist okay. Sondern jegliche Pausenfunktion ist unzulässig.
Ein bischen googlen dann findet man entsprechende Berichte.
Wurde hier in anderen Foren auch breit diskutiert, da wird spekuliertob die Betriebserlaubnis erlischt, wenn die Pause-Funktion genutzt wird oder eine Abschaltung furch Manipulation erreicht wird.
Was aber definitiv so ist, egal wie man das mit den aktuellen Avas Abschaltvorrichtung liest: im ID.3 darf keine verbaut sein und auch in keinem anderen Neuwagen. Jede Manipulation daran lässt fie Betriebserlaubnis erlischen.