ID.3 "Motorengeräusch"

Re: ID.3 "Motorengeräusch"

stevie67
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Zur Sicherheit: du sagst, dass auch wenn das Auto es abschalten kann es jetzt nicht mehr abgeschaltet werden darf???
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Re: ID.3 "Motorengeräusch"

Rhywden
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Zur Rechtslage kann ich nichts genaues finden. Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass da bei einem Unfall mit einem Fußgänger in einer ruhigem Umgebung (also der Umgebung für welche das AVAS gedacht ist!) wahrscheinlich nachgeschaut wird.

Und wenn man dann das System aktiv ausgeschaltet hat, wird deine Versicherung dir eins husten, wenn es um die Übernahme der Kosten geht. Denn das ist dann unter Umständen nicht mehr "grob fahrlässig" sondern könnte schon als Vorsatz gelten. Schon "grob fahrlässig" sorgt für Probleme und spätestens bei der Feststellung des Vorsatzes ist man dran.

Sprich: Ganz schlechte Idee. Und das ist jetzt nur der zivilrechtliche Versicherungsaspekt. Die soziale Komponente wurde ja schon beleuchtet. Und das Strafrecht könnte bei ungünstigem Ausgang auch noch dazu kommen.

Zumal ich bei meiner Testfahrt (und ja, ich war zeitweise auch langsamer unterwegs) ich das Geräusch im Innenraum nicht wirklich wahrgenommen habe.
Zuletzt geändert von Rhywden am Fr 1. Jan 2021, 20:43, insgesamt 1-mal geändert.
ID.3 Pro Performance Tech - Abholung am 01.03.2021

Re: ID.3 "Motorengeräusch"

Shaft
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Die Rechtslage ist eindeutig:
https://ec.europa.eu/info/law/better-re ... rohibition

Die Abschaltfunktion ist seit 2019 verboten. Auto-Hersteller müssen sie aber nicht ausbauen oder so, wenn das Auto vor 2019 entwickelt wurde. Ab 2021 darf ein Neuwagen sie nicht mehr besitzen. Und eingesetzt werden darf sie seit Inkrafttreten der Änderungen der obigen Verordnung nicht mehr. Die ursprüngliche Verordnung war ja von 2014. Da war eine Abschaltfunktion sogar Pflicht. Die Pflicht wurde 2019 zu einem generellen Verbot.

Re: ID.3 "Motorengeräusch"

Shaft
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"Mit dieser Verordnung wird die Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen geändert. Damit wird es Fahrzeugführern verboten, das akustische Fahrzeug-Warnsystem (AVAS) vorübergehend abzuschalten. Dies steht im Einklang mit der UNECE-Regelung Nr. 138 (Änderungsserie 01), die bereits in EU-Recht übernommen wurde."


Wurde im Juli 2019 ohne nennenswerte Änderungen angenommen.

Re: ID.3 "Motorengeräusch"

stevie67
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Danke. Aber ich konnte da nichts finden bzgl. des Verbotes es abzuschalten, wenn es denn abschaltbar ist. Die Verordnung findet man unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32014R0540, aber da ist das nicht drin, sondern nur, dass es in neuen Fahrzeugen sein muss. Danach muss es sogar abschaltbar sein :shock:. Und in allem anderen, was ich gefunden habe steht lediglich, dass man nicht abschaltbar sein darf - für neue Fahrzeuge. Verstehe mich richtig, ich finde das gut, aber ich kenne mehrere Leute, die es obwohl vorhanden abgeschaltet haben. Wäre gut, wenn die wüssten, dass sie es nicht abschalten dürfen - wenn es denn so ist. Der Englische Text von https://ec.europa.eu/info/law/better-re ... rohibition gibt das auch nicht wirklich her...
ID3 1st Max (3.0) und Touran 2010

Re: ID.3 "Motorengeräusch"

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Finde eigentlich nach den Fragen "was schadet es anderen wenn ich es ausmache", "was schadet es anderen wenn ich es anmache" und "was hilft es anderen wenn ich es anmache" sollte das gar keine Diskussion mehr sein.
Der Rest sind doch nur völlig egoistische Gründe, weil es einen selbst stört oder man besonders "cool" sein will. Siehe Freunde beeindrucken...
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Re: ID.3 "Motorengeräusch"

Shaft
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Man muss sich ein wenig durch die Verordnungen wühlen um da durchzublicken. Habe das vor einigen Wochen schonmal getan weil ich wissen wollte, ob die Sounds veränderbar sind (so ein Tie-Fighter Sound wäre cool...) Und dabei entdeckt, dass man das nicht mehr abschalten darf.

Die 6.2.6 die in der Verordnung genannt wurde gibt nämlich das hier aus:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e38-112-1

"2.7.

‚Pausenfunktion‘ eine Funktion, mit der der Fahrer den Betrieb eines akustischen Fahrzeug-Warnsystems aussetzen kann,“

Absatz 6.2.6 erhält folgende Fassung:

„6.2.6. Pausenfunktion

Jegliche Pausenfunktion gemäß der Begriffsbestimmung in Absatz 2.7 ist unzulässig.“


Ist das Problem, wenn mehrere verschiedene Gesetze sich aufeinander beziehen, aber die jeweils immer wieder geändert werden. Dann gibt es eben ein Gesetz das bezieht sich auf die technischen Anforderungen des Avas, und wie die Abschaltvorrichtung funktionieren muss, das sich auf ein Gesetz bezieht, dass die Baschaltvorrichtung explizit verbietet.

Ich bin kein Jurist, aber habe das von Juristen so erklärt bekommen. Und jede aktuelle (Auto-)Zeitschrift liest das ebenfalls so, dass die Nutzung einer Abschalteinrichtung eines Avas verboten ist. Steht auch nirgends in der StvO so. Und nirgends in den expliziten Anforderungen der Avas Syseme. Aber die Anforderung verweist eben auf das Papier das aussagt, dass Pausefunktionen unzulässig sind.

Und da steht eben nicht, der Einbau einer Pausenfunktion ist unzulässig, aber die Nutzung, wenn vorhanden, ist okay. Sondern jegliche Pausenfunktion ist unzulässig.

Ein bischen googlen dann findet man entsprechende Berichte.
Wurde hier in anderen Foren auch breit diskutiert, da wird spekuliertob die Betriebserlaubnis erlischt, wenn die Pause-Funktion genutzt wird oder eine Abschaltung furch Manipulation erreicht wird.

Was aber definitiv so ist, egal wie man das mit den aktuellen Avas Abschaltvorrichtung liest: im ID.3 darf keine verbaut sein und auch in keinem anderen Neuwagen. Jede Manipulation daran lässt fie Betriebserlaubnis erlischen.

Re: ID.3 "Motorengeräusch"

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Die ganze Abschaltdiskussion ist doch überflüssig. Das AVAS ist Bestandteil der Betriebserlaubnis des ID.3 und zwar genau so wie es verbaut ist.
Möchte jemand eine Änderung des Sounds haben, muss diese technische Änderung von einem. AAS (amtlich anerkannter Sachverständiger, TÜV,Dekra....) geprüft, abgenommen und ein Gutachten erstellt werden. Da es bisher keine Bausätze mit Gutachten gibt, wäre eine Einzelabnahme mit allen Prüfungen wie bei der ersten Prüfung des Originalteils erforderlich. Wünsche viel Geduld und einen dicken Geldbeutel.
ID.3 Pro Performance 1st, go-eCharger, Eigenstrom

Re: ID.3 "Motorengeräusch"

Rhywden
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Und eine Änderung des Sounds ist auch aufgrund der StVO problematisch. Die gibt ja schon für Hupen vor, dass diese nur konstante Frequenzen ausstoßen darf (also keine Melodien). Kann mir nicht vorstellen, dass die da bei einer permanenten Geräuschquelle irgendwie gnädiger ist.
ID.3 Pro Performance Tech - Abholung am 01.03.2021

Re: ID.3 "Motorengeräusch"

Shaft
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Ja das stimmt. Aber der Sound eines Tie-Fighters wäre dem ID Sound nicht soooo unähnlich. Ich denke das wäre rechtlich machbar. Witzig (aber dann sicher nicht mehr machbar) wäre sowas wie Pferde-Hufgetrappel. Oder Zombie-Horden-Sounds :D
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