Bis zum 10. März muss die Bundesregierung die EU-Vorgaben zum Aufbau von Ladeinfrastruktur umsetzen – im Neubau, bei Sanierung und im Bestand.
Der wesentliche Inhalt des sog. "GEIG" sieht vor, dass bei Neubau oder "größerer Renovierung" von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen künftig jeder Stellplatz – in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist.
Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten.
Bis 1.1.2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit einem Ladepunkt oder mehr auszustatten.
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