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Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

13 Beiträge - Seite 1 von 2

Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

ein_niemand
05.09.2020 10:31
In meiner Firma habe ich folgenden Aushang gelesen :
"
Der Gesetzgeber legt der E-Mobilität weitere Steine in den Weg:
Als Betreiber der Ladesäulen zählen wir ab 01.01.2021 als Energielieferant, sobald wir Strom an Mitarbeiter abgeben. Damit verbunden ist die Abführung einer aufwendigen EEG-Umlage an die Netzbetreiber und einer Stromsteuer, ebenso muss eine evtl. Anmeldung als Stromversorger erfolgen. Darüber hinaus können sämtliche Zuschüsse für unsere Photovoltaik-Anlagen verlorengehen. Diese Gesetzesänderung gilt ab dem 01.01.2021. Leider ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, dass ihr eure privaten Elektro- oder Hybridfahrzeuge an den Ladesäulen auf dem Mitarbeiterparkplatz ladet. Wir hoffen sehr auf eine erneute Anpassung des Energierechts, mit der diese Hindernisse aus dem Weg geräumt werden.
"
Bisher war es für alle kostenlos sein E-Fahrzeug zu laden. Es ist an den Ladesäulen keine Bezahlmöglichkeit und sie sind öffentlich zugänglich.
Daher denke ich, dass es für diesen Aushang andere Gründe gibt.
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Re: Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

wp-qwertz
05.09.2020 21:50
da eine antwrotmöglichkeit fehlt, die ich hätte wählen wollen, dir diese "manuell eingereicht".
auf die oben gestellte frage - "Kennst Du auch diese Regelung" - also:

"nein, kenne ich nicht und habe bisher davon auch noch nichts gehört. vorstellbar ist das in D aber leider..."
- Zoe: 13.02.15 - 30.12.16
- MX: 60er. 30.12.16 - 23.01.20
+ M3: "Freitag der 13." 13.03.2020
+ Ioniq vFL: 12.08.23

Re: Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

AndiH
15.09.2020 11:59
Da fällt mir konkret kein Gesetz ein. Das einzige was ein Problem werden könnte ist die "öffentliche" Zugänglichkeit falls das tatsächlich so ist, für die Mitarbeiter ist mir keine geplante Änderung für 2021 bekannt.
Seit 02/2016 über 6.000 Liter Diesel NICHT verbrannt
Seit 03/2022 über 1.200 Liter Benzin NICHT verbrannt

Re: Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

Kellergeist2
15.09.2020 17:13
Was mir bisher bekannt ist:
- Gibt man Strom an fremde Personen ab, gilt man als Stromlieferant.
- Gibt man Strom an Mitarbeiter ab, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar, den der Mitarbeiter zu versteuern hat.

Das Umsatzsteuergesetz wurde aber in Bezug auf das Laden elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge der Mitarbeiter dahingehend angepasst, dass es keinen geldwerten Vorteil darstellt und daher nicht besteuert werden muss.
Mitarbeiter sind keine "fremden Personen", somit ist der Arbeitgeber kein Stromlieferant, wenn nur Firmenfahrzeuge und Mitarbeiterfahrzeuge dort laden dürfen.
Gruß, Kellergeist2
09/2015 - 06/2022: Tesla Model S 85
08/2020 - xx/2026?: Kia e-Soul Spirit 64 kWh
11/2021 - Q3/2024: Renault ZOE Experience R135 ZE50
06/2022 - 02/2023: VW ID.4 GTX
03/2023 - 01/2025: Renault ZOE Intens R135 ZE50

Re: Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

Max-123
22.09.2020 14:28
Der PV-Strom verlässt ja nicht die Grundstücksgrenze, sondern wird auf dem eigenen Grundstück verbraucht. Von daher sollte der Arbeitsgeber hier nicht als Energielieferant betrachtet werden.
Corsa-e Elegance MJ21, 3P, Active-Drive Assist, NSW, SolarProtect, Multimedia Navi Pro, Winter-Paket, Park & Go, Edelstahl-Pedale und Fußstütze

Stromtarif bei Tibber: https://invite.tibber.com/u5j5sygt
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Re: Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

Kellergeist2
22.09.2020 16:57
Der Strom (egal welcher Herkunft) wird beim Laden eines E-Autos nicht auf dem Grundstück verbraucht, sondern nur in einem "Akku auf Rädern" gespeichert. Verbraucht wird er, wenn das E-Auto losfährt, was in aller Regel das Verlassen des Grundstücks zur Folge hat. (Es sei denn, es wird damit der E-Stapler geladen, der dann auf dem Grundstück herumfährt.)
Gibt man den Strom gegen Bezahlung an betriebsfremde Personen ab, dann ist man ein Stromlieferant.
Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Besucher sind aber keine betriebsfremden Personen.

Wenn man also als betriebsfremde Person an der Ladestation gegen Bezahlung sein Auto laden kann, dann ist der Betreiber der Ladestation ein Stromlieferant.
Wenn betriebsfremde Personen nicht an der Ladestation auf dem Betriebsgelände laden dürfen, dann ist der Betreiber kein Stromlieferant.
Gruß, Kellergeist2
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03/2023 - 01/2025: Renault ZOE Intens R135 ZE50

Re: Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

Hupsi37
23.09.2020 12:22
Lasst euch nicht verunsichern. Weder ist der Ladestrom für Mitarbeiter derzeit ein zu versteuernder geldwerter Vorteil, noch wird der Betreiber von Ladeinfrastruktur zum Energieversorger. Laut EnWG ist die Ladesäule der Letztverbraucher und hieran wird sich meines Wissens nach auch zum 1.1.2021 nichts ändern.
Richtig ist, dass für Ladestrom die EEG-Umlage in voller Höhe fällig wird. Bei reinem Netzstrom ja kein Problem, bei Eigenstrom muss diese aber gesondert an den ÜNB abgeführt werden. Hier sieht das EEG 2021 aber eine Vereinfachung vor, keine weiteren Steine: Die EEG-Umlage kann künftig auch durch den Stromlieferanten abgeführt werden, der Betreiber der Ladestation spart sich also den Aufwand (siehe Referententwurt EEG 2021 Punkt 102). Einfacher wäre es natürlich, man hätte die EEG-Umlage für Eigenstrom gleich ganz gestrichen.
e-NV 200 Camper und Ioniq FL

Re: Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

Anonymous
09.10.2020 06:59
Kellergeist2 hat geschrieben: Gibt man Strom an Mitarbeiter ab, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar, den der Mitarbeiter zu versteuern hat.
Schon seit Jahren nicht mehr.

27.04.2016 - electrive.net: Alle Fakten zum neuen eMobility-Förderprogramm.
electrive.net hat geschrieben:Steuerprivilegien
Am Arbeitsplatz geladener Strom muss künftig nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Re: Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

Kellergeist2
09.10.2020 10:30
Hättest du meinen Satz direkt dahinter auch gelesen, hättest du mir jetzt nicht widersprechen müssen.
Gruß, Kellergeist2
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03/2023 - 01/2025: Renault ZOE Intens R135 ZE50

Re: Neue Reglung Mitarbeiter E-Auto laden

ein_niemand
14.10.2020 10:45
Hallo Leute,
erstmal vielen Dank für eure Informationen und Meinungen.

Nun habe ich aber folgenden Artikel gefunden https://www.msn.com/de-de/finanzen/top- ... d=msedgntp der scheinbar das Problem in unserer Firma bestätigt.

Leider ist bei uns Ansage eher als Erklärung Standard.

mit freundlichen Grüßen
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