Gestern die BAFA-Unterlagen eingereicht ( Rechnung / zusätzliche VW-Händerbeteiligung 1000 € netto / wahrheitsgemäße Angaben ).
Vorgangsnummer: 400062xxx .
Wichtige Frage in die Runde, da es mich aktuell doch schaurig erwischt hat, eigentlich ist mir fast schlecht... , denn:
Im Mai hat mir der VW-Händler für den e-up! noch eine neue Auftragsbestätigung ausgestellt, darin ist u.a. die Umweltprämie mit 2000 € netto angegeben und ein Rabatt über 3300 Euro. ( alles noch BAFA-konform ).
Vorgestern habe ich den e-up! angemeldet und die Rechnung bei Abholung überreicht bekommen, bis auf die MwSt-Änderung war der Endpreis etwas geringer natürlich - aber auf den ersten Blick auch noch BAFA-konform.
Heute sehe ich, dass die Rechnung bei jeder Position anteilig reduziert war, und zwar in Summe um die 3300 Euro Rabatt, dafür war eben der Rabatt nicht mehr aufgeführt - die Endsumme stimmte ja für mich auf den ersten Blick, aber:
Leider ist auch der Umweltbonus statt mit 2000 Euro netto, nun nur noch 1678 Euro aufgelistet - ich drehe am Rad.
Somit habe ich gestern laut Rechnung ( 1678 Euro ) und VW-Händlerbeteiligung ( 1000 Euro ) nur noch 2678 Euro an die BAFA mitgeteilt / eingereicht - damit ist die Händlerbeteiligung nicht mit 3000 Euro netto ausgewiesen.
Mit der BAFA ist ja nicht "zu spaßen" - soll heißen, was mache ich nun ?
Habe morgen den Händler gebeten, mich zu kontaktieren, bevor er ab nächster Woche 3 Wochen in Urlaub ist.
Ich sehe aktuell, dass mir mein BAFA-Antrag wahrscheinlich in 5 Monaten abgelehnt wird, und das erhoffte "Weihnachts-BAFA-Geld" nicht kommen wird.
Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass eine korrigierte Rechnung seitens BAFA auch nicht akzeptiert würde - nun ist guter Rat teuer.
1.) kann ich eine korrigierte Rechnung nachreichen ?
2.) was kann / muss ich nun tun ? ( Kind ist ja wahrscheinlich mit der Falschrechnung in den Brunnen gefallen ).
3.) eigentlich habe ich nun nur Anspruch auf die alte Förderung mit 2000 Euro Händlerbeteiligung, und somit 2000 € Umweltprämie von der BAFA - nichts mit 3000 Euro und der verdoppelten Innovationsprämie ( 3000 € ). Somit entgingen mir 4000 Euro von der BAFA, oder?
4.) Eure Tipps ?
5.) Oder muss die Umweltprämie gar nicht die 3000 Euro in der Rechnung aufweisen, sondern nur sämtliche Rabatte / Nachlässe / etc. den Nettolistenpreis um 3000 Euro unterschreiten ?
( hier die BAFA-Erklärung dazu, was zu Pkt. Nr. 5 passen könnte:
Der BAFA Listenpreis wird um 3.000 Euro für ein reines Batterieelektrofahrzeug reduziert. Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus maßgeblich ist. Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen."
Liest sich so, als ob nur der Schwellenwert vom der BAFA-Förderlistenpreis unterschritten werden muss.
In meinem Beispiel zum e-up! ist der BAFA-Nettolistenpreis 22605 € - davon 3000 Euro ( Unterschreitung des Nettolistenpreises ergibt den Schwellenwert ) abgezogen liegt der Schwellenwert bei 19605 Euro ( netto ).
Laut meiner VW-Rechnung ist der Nettopreis knapp 15500 € - somit ist die Rechnung doch "BAFA-konform", obwohl die ausgewiesene Umweltprämie weniger 3000 Euro hat, jedoch der Nachweis auf Grund des geringen Nettokaufpreises nachgewiesen, oder ?
Gruß.