ich habe mich nun in das "Hai-Fisch-Becken" geschmissen um heraus zu finden wo die ganzen "Fallen" lauern
das ganze ist "Natürlich" als Heimischer Handwerker Fachmann mit Jahrzehnte Erfahrung in "Elektronik" sorgfältig aufgebaut und geplant.
--> bedeutet so viel wie: ich darf das Gerät laut §13 NAV und diverse VDE Themen das Gerät "NICHT in Betrieb" nehmen
und das werde ich auch "Nicht" bis das Thema irgendwie geklärt ist
Umliegende Fach-Firma hat sich "quasi" schon verweigert um die Wallbox In-betrieb zu nehmen, da diese ja leider nicht von "ihm" gekauft wurde.
--> jetzt benutzt man mal die "Förderung der Ladeinfrastruktur" NICHT und kann nun im Nachgang vermutlich doch "mehr bezahlen" wie wenn man sie "Rechts-konform" angefragt hätte.
Hat jemand einen Tip oder Rat wie ich die Box am "einfachste" für den "Halb-Öffentlichen" Raum nutzbar machen kann ?
das Thema "Eichrecht" wäre mittels Grau Zone durch den "Hersteller und deren Nutzungs-App" geregelt.
(für ganz genaue; dieser befindet sich gerade im "Eich-Konformitäts-Prüfungs-Prozess")
Möchte "ungern" die Box einfach wieder abmontieren und das Thema eMobilität wie viele andere damit einfach "begraben"
Ideen ?