Also der Messstellenbetreiber entscheidet nur wo MoMeS oder iMeS eingebaut werden muss. (Also mit Smgw oder ohne).
Wo der Kunde dann sein Meter herbekommt sagt er nicht, defaultmässig setzt er natürlich sein eigenes Meter zu seinem, deswegen auch nach oben gedeckelten, Preis.
Ich als Kunde kann jederzeit zu einem anderen Messtellenbetreiber wechseln. Auch dieser unterliegt den maximalen Preisen, btw.
Allerdings nur wenn du keine Zusatzleistungen abschliesst.
Dort sind dann auch die Abfrageintervalle ebenfalls auf maximal 15 Minuten festgeschrieben, wie gesagt ausser wenn man explizit Leistungen vereinbart die eine höhere Auflösung erfordern. Dabei muss der Anbieter dann genau auflisten für was er welche Daten verwendet (DSGVO).
Ausserdem kann ich als Kunde natürlich jederzeit mir ein iMeS setzen lassen wenn ich will.
Dann gelten aber ggf nicht die Maximalpreise (wobei mir jetzt kein Betreiber bekannt wäre der bei freiwilligem Einbau mehr verlangt).
Hintergrund für die 15 Minuten ist übrigens das bei kleiner 15 Minuten das als personenbezogene Daten gewertet wird denn daraus lassen sich Verhaltensmuster etc erstellen (bei minütlich wage ich das noch zu bestreiten, bei sekündlich schon eher).