Ja, ich kennen Behörden mit Mitarbeiterladestationen. Die Amtsverwaltung des Amtes Eiderstedt hatte in den 90ern einen Mitarbeiter mit E-Fahrzeug und dafür eine Schukodose nach außen gelegt.
Die ist bis heute vorhanden und nach Abgang des Mitarbeiters eine öffentliche Ladestation geworden.
https://www.goingelectric.de/stromtanks ... se-1/2385/
Richtige, echte, große Standorte mit Ladestationen auf Mitarbeiterparkplätzen, die nicht auch eine öffentliche Ladestation sind, kenne ich gerade keine. Ich glaube das geht in kleinen Verwaltungen leichter.
Ich arbeite ja in einer Behörde. Es stellen sich sehr schnell Fragen der Bevorteilung einiger Mitarbeiter, eben denen die Elektroautos haben. Man müsste dann an alle Anderen Benzingutscheine verschenken oder sowas.
Ich hab' das schonmal geprüft. Es dürfte meines Erachtens verwaltungsrechtlich problemlos zulässig sein, Ladestationen auf Mitarbeiterparkplätzen zu errichten, wenn die Mitarbeiter den Strom bezahlen. Wenn die Behörden das alles selbst machen (also Ladestationen kaufen, ans Hausnetz anschließen etc.) müssen die Stromkosten genau kostendeckend sein. Wenn zu viel eingenommen wird macht die Behörde Gewinn, das ist ein Markteingriff und verboten. Wenn zu wenig eingenommen wird werden die E-Auto-Fahrer bevorteilt, ist zwar nicht verboten, aber ruft Neider auf den Plan.
Alternativ kann die Behörde interessierten Unternehmen ermöglichen, auf dem Mitarbeiterparkplatz Strom an da stehende Autos zu verkaufen und Ladestationen zu errichten. Das ist dann ein ganz normaler privatrechticher Mietvertrag zwischen Behörde und Anbieter. Das dürfte verwaltungsrechtlich gar kein Problem sein.