Was könnte dieser Satz bedeuten?Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
- Verlängerung der (bislang laufenden) zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bis zum 31.12.2025
- Verlängerung der (bislang laufenden) zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bis zum 31.12.2030
- Verlängerung der Gewährung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bis zum 31.12.2025, wobei sie bis längstens bis zum 31.12.2030 wirkt
- Verlängerung der Gewährung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bis zum 31.12.2030 (wirkt längstens bis zum 31.12.2040)