Ich kämpfe mich jetzt natürlich nicht für dich durch die Renault AGB, meistens haben die großen Autohersteller darin einen Paragraphen der "Änderungen in der Lieferzeit vorbehält" - diese sind jedoch rechtlich anzuzeigen.
Wenn deine Bestellung (unterzeichnet vom Verkäufer!!!) jedoch den NBA enthält, du keine Änderung angezeigt bekommen hast und nun ein Fahrzeug ohne NBA erhalten hast - dann bist du prinzipiell erstmal berechtigt, einen Mangel bzw eine Nichtlieferung zu rügen. Ich weiß jedoch nicht, wie das mit der Fahrzeugabnahme dann wiederum sich kreuzt, da auch wieder fraglich, ob du den Mangel bei der Abnahme schon gerügt hast.
Sofern du eine Rechtschutz hast und dir wirklich die Mühe machen willst - geh zum Anwalt, der wird die AGB studieren und dir genaueres sagen können.
Ich hatte über kurzes Googlen nur einen Fall aus 2014 gefunden, in dem ein Fahrzeug bestellt wurde und eine Änderungsanzeige erfolgt ist - Liefertermin hinausgezögert, Fahrzeug 1k€ teurer, dafür aber mehrere Optionen weggespart - wenn diese doch gewünscht sind, noch mal 1k€ drauf.
Damit hat man von da an das Recht, diese Änderung nicht anzuerkennen und somit von der verbindlichen Bestellung zurückzutreten.
Ich mein, wo sind wir denn hier... Morgen bestell ich mir nen Handy auf Amazon und bekomme nen Kinderspielzeughandy geschickt - "Änderungen vorbehalten". Aber dann schön den vollen Handypreis einkassieren weil die Bestellung ja verbindlich war oder wie?
Ansonsten bin ich jedoch auch bei yoyo. Klar macht hier Renault Bockmist mit dem NBA - aber das Ding ist so unnötig wie der EasyPark Assistant. Der adaptive Tempomat ist irgendwie nicht so ganz bekannt und NBAs sind sowieso... Schrott, weil sie teilweise sogar Verkehrsinseln als Gefahr erkennen und dich unnötig abbremsen.