Diese Möglichkeit besteht definitiv nicht. Jedenfalls nicht rechtsverbindlich. Beim Leasing gehört das Auto der Leasingbank. Am Ende der Laufzeit kann die Bank mit dem Auto machen was sie will. Natürlich KANN die Bank Dir ein Kaufangebot machen. Üblicherweise zum bei Vertragsabschluss geschätzten Restwert. Dabei wird sie sich aber in der Regel am tatsächlichen Restwert orientieren. Sollte dieser Restwert (=tatsächlicher Marktwert) aber deutlich über dem vorher "geschätzten" Wert liegen, dann wird das Kaufangebot entsprechend höher ausfallen. Sollte der Restwert deutlich niedriger sein wird das Kaufangebot allerdings kaum niedriger... Banken halt *g*Ambi Valent hat geschrieben: ↑Ebenfalls mit der Möglichkeit das Auto nach 3 Jahren zurückzugeben oder eben zu kaufen.
Der einzige "sichere" Weg ist eine 3-Wege-Finanzierung (Ballonfinanzierung). Bei der wird vertraglich eine Schlussrate vereinbart zu der man das Fahrzeug übernehmen kann. Man kann das Auto aber wahlweise auch zurückgeben wie beim Leasing. Restwertrisiko trägt in diesem Fall der Händler/Hersteller.
Ciao, Udo