E-Mobil-Foo hat geschrieben: ↑
Hier fehlt die EU-Regelung, daß vor jedem Hersteller-Eingriff die Nutzerzustimmung eingeholt werden muß.
Das wäre meines Erachtens nach zu weich. Die Zustimmung einholen ist schnell gemacht ("es ist neue Software für Ihr Fahrzeug verfügbar, möchten Sie diese jetzt herunterladen und installieren?").
Was geregelt werden muss ist die Aufrechterhaltung versprochener Leistungswerte. Batteriekapazitäten mögen sich verringern (so wie auch Verbrennungsmotoren an Leistung verlieren oder echte Verbrauchsdaten nicht den realen Verbrauchsdaten entsprechen).
Aber wenn ein System einmal verkauft wurde, dann muss es zum Auto gehören, nicht zum Käufer der dann beim Weiterverkauf evtl. rechtliche Hürden zu überspringen hat um Fahrzeug und Software zu verkaufen. Sonst haben wir irgendwann das gleiche Chaos wie bei PCs, wo ein Hersteller die Hardware mit Lizenzen verkauft, und übriggebliebene Software-Lizenzen über einen Verwerter weiterverkauft die dieser dann an Endkunden verscherbelt, denen der Softwarehersteller dann wiederum den Betrieb verweigert.
All das betrifft aber meist die preissensitiveren Gebrauchtkäufer.
Ein Firmenwagenfahrer dem eine Funktion per Software abgeschaltet wird geht zu seinem Fuhrparkverwalter, und die Firma geht zum Hersteller und kann dort ganz ruhig erklären dass eine weitere Zusammenarbeit auf dieser Basis leider gefährdet ist, da zucken die meisten Hersteller zurück.
Ein Privatkunde der einen Leasingrückläufer über den Händler Hinz und Kunz GmbH gekauft hat, der wird vom Hersteller an seinen Händler verwiesen der zwar das Fahrzeug, nicht aber die notwendigen Softwarelizenzen erworben hat, und dementsprechend auch kein Recht hatte diese weiter zu verkaufen. Die Hinz und Kunz GmbH wiederum hat das Fahrzeug auch nicht vom Hersteller gekauft, sondern vom damaligen Leasinggeber usw.