Na ja, warum strandete ich dann gestern mit chademo?
Hier bitte (allerdings, dass gestehe ich allen zu) gibt es unterschiedliche Ansichten ob ein CHADeMO zu CCS erlaubt sein könnte weil der Betriebsmode 4 nicht geändert wird.
Und die Aussagen wie, dass der VDE ein Lobbyverein ist mögen zwar zutreffen, ändern aber auch nichts. Das Konsortium, dass den CHADeMO oder den CCS Standard definiert hat sind auch solche Vereine.DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1) hat geschrieben: Entwurf 2013-04
Elektrische Ausrüstung von Elektro-Straßenfahrzeugen - Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
7 Allgemeine Systemanforderung und Schnittstelle
7.3 Verlängerung mit Stecker und Kupplung
Für die Verbindung von EV und EVSE darf zusätzlich zur Ladeleitungsgarnitur keine Verlängerung mit Stecker und Kupplung oder keine zweite Ladeleitungsgarnitur verwendet werden (…) Eine Ladeleitungsgarnitur muss so gebaut sein, dass sie nicht als Verlängerung mit Stecker und Kupplung verwendet werden kann.
EVSE: EV supply equipment
EV: electric vehicle
Ladeleitungsarnitur: cable assembly, Teil der Einrichtung, der zur Herstellung einer Verbindung zwischen dem Elektrofahrzeug und einer Steckdose (Fälle „A“ und „B“) oder einer fest installierten Ladeeinheit (Fall „C“) verwendet wird
Verlängerung mit Stecker und Kupplung: Baugruppe, bestehend aus einer flexiblen Ladeleitung oder einer Anschlussleitung mit einem Stecker und einer Kupplung, die beide als Standardschnittstelle ausgeführt sind
Wie schon deinem Zitat zu entnehmen ist, hast du dort einen Entwurf und keine gültige Norm zitiert. In der gültigen Fassung der DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1): 2019-12 sind diese Passagen nicht enthalten. Stattdessen steht dort:
Wären Adapter also generell nicht zugelassen, wäre dieser Absatz komplett unnötig.DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1): 2019-12 hat geschrieben:10 Anforderungen an Adapter
Fahrzeugadapter dürfen nicht verwendet werden, um eine Fahrzeug-Kupplung mit einem Fahrzeug-Gerätestecker zu verbinden.
Zwischen der Elektrofahrzeug-Steckdose und dem Elektrofahrzeug-Stecker dürfen nur dann Adapter verwendet werden, wenn diese speziell für diese Anwendung ausgelegt und vom Hersteller des Fahrzeugs oder der Stromversorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge genehmigt wurden und, sofern vorhanden, den nationalen Anforderungen entsprechen (siehe 16.2 ).
Solche Adapter müssen die Anforderungen dieser Norm und der anderen zutreffenden Normen erfüllen, die den Elektrofahrzeug-Stecker oder Elektrofahrzeug-Steckdosenteil des Adapters betreffen. Die Adapter müssen mit Kennzeichnungen versehen sein, denen die besonderen, vom Hersteller genehmigten Anwendungsbedingungen, beispielsweise die der Reihe IEC 62196, entnommen werden können.
Solche Adapter dürfen keinen Übergang von einer Ladebetriebsart zu einer anderen ermöglichen.
Die Normen können auch kostenfrei in einem Normen-Infopoint eingesehen werden.
Da wäre ich vorsichtig. Wenn ein Gutachter feststellt, dass Dein Adapter nicht dem Stand der Technik entspricht, da nicht normgerecht, dann würde ich das jetzt nicht unbedingt als "save" bezeichnen.
So wie ich das Lese ist damit ein Adapter als Typ2 Verlängerung verboten. Das die ordentlich zu Kennzeichnen sind find ich OK.
Das Lese ich nur als Verbot zwischen AC und DC bzw. die Alternativbelegung wie Tesla ursprünglich (im Betrieb) umzuschalten. Das könnte sonnst wirklich Rauchfahnen geben...
2 Dinge müssen hier unterschieden werden. Ich meinte wenn ich als Fachkraft war erichte was nicht der Normung entspricht aber trotzdem alle Regeln beachtet habe. Dann muss der Gutachter feststellen das ich die Sicherheitsrichtlinen missachtet habe.