Cerebro hat geschrieben: ↑Hast du die MwSt bei der Errichtung der Anlage zurück verlangt bis du auch USt-pflichtig auf Eigenverbrauch für mindestens 5 Jahre.
Ok. Wie ist das wenn eine GmbH die PV-Anlage betreibt? Diese wird doch die Umsatzsteuer für jeden (externen) Strombezug vom Finanzamt zurück holen. Wird für eine GmbH dann doch diese fiktiv berechnete (sonst zahlt sie ja keine) Umsatzsteuer auf Eigenverbrauchs-Strom ausschließlich bei der "Sonnenernte" anfallen? Zusätzlich zur abzuführenden EEG-Umlage (Anlage >10 kWp) versteht sich.
Falls dies doch so ist, müsste die GmbH denn dann nicht auch Umsatzsteuer wegen der Sonnenernte der ehemals auch vorsteuererstatteten "Fenstern" zahlen, durch die die Sonne scheint und die den Heizbedarf verringern (bzw. die auch hier nur fiktive, da zuerst abgeführte, dann aber erstatteten, Umsatzsteuer wegen des Erdgasbezugs)?