E-Mobil-Foo hat geschrieben: ↑
Nichtraucher hat geschrieben: ↑Die Ausgangsfrage war ja: Soll man für seine privat angeschaffte Wallbox eine Entschädigung bekommen, wenn man sie irgendwann nicht mehr betreiben darf, weil sich irgendjemand eine neue Regelung hat einfallen lassen.
Gleiche Richtung: "Bekomme ich eine Entschädigung für meinen Tesla S, der 220 kmh schafft und den ich mir nur deshalb gekauft hatte.
** wenn "bundesweit auf Autobahnen nur noch Tempo 130 km gefahren werden darf". **
Habe ich Bestandschutz und kann für 2 Jahre ohne Tempolimit fahren ?
Wenn Du das als die Frage an mich richtest, dann ist meine Antwort: Nein, da bekommst Du nichts dafür.
Und als einziger schneller fahren, darfst Du auch nicht.
Du darfst Dein Auto aber behalten und darfst es auch weiter fahren. Grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung.
Eine andere Antwort hast Du sicher nicht erwartet.
Bei den Ladestationen ging es darum dass weiter vorne jemand meinte, dass Aufsteller von öffentlichen Ladestationen Pech gehabt haben, wenn sie ihre Ladestation auf eigene Kosten tauschen bzw. aufrüsten müssen. Dass aber private Anbieter entschädigt werden sollten.
Dabei ging es nicht um eine eichrechtskonforme Abrechnung sondern um eine Regelungsmöglichkeit aus der Ferne.
An dieser Stelle wäre ein Bestandsschutz denkbar. Ähnlich wie bei Glühbirnen, die man einfach weiter verwenden kann.
Die paar Ladestationen die bereits in Betrieb und bei höherer Leistung auch angemeldet bzw. genehmigt sind, können weiterbetrieben werden, bis sie kaputt gehen oder von mir aus auch zeitlich begrenzt (mehrere Jahre).
Der Forist, welche hier vom Bestandschutz gefaselt hat, von dem mir nichts bekannt ist, hat sich leider nicht mehr gemeldet, wo er das her hat.