Gute Frage. Wer zahlt mir denn die Umrüstung, d.h. Neukauf meiner öffentlichen Ladestation die ich Anfang 2018 installiert habe und die jetzt nicht mehr eichrechtskonform ist?
Ich fürchte niemand.
Gute Frage. Wer zahlt mir denn die Umrüstung, d.h. Neukauf meiner öffentlichen Ladestation die ich Anfang 2018 installiert habe und die jetzt nicht mehr eichrechtskonform ist?
Naja, als kommerzieller Anbieter hat man eh erstmal Bestandsschutz, Abschreibung etc. Da sehe ich das jetzt nicht ganz so dramatisch, zumal das ja durchaus absehbar war. Man hätte es ja lassen können öffentliche Säulen zu bauen bis da Alles geregelt ist. *g* Ansonsten gehört etwas Schund halt im Business einfach dazu...Nichtraucher hat geschrieben: ↑ Gute Frage. Wer zahlt mir denn die Umrüstung, d.h. Neukauf meiner öffentlichen Ladestation die ich Anfang 2018 installiert habe und die jetzt nicht mehr eichrechtskonform ist?
Ich fürchte niemand.
Ne öffentliche Säule, die auch hierNichtraucher hat geschrieben: ↑Wer zahlt mir denn die Umrüstung, d.h. Neukauf meiner öffentlichen Ladestation die ich Anfang 2018 installiert habe
nicht "nicht", sondern nur sehr schwer. Machbar ist es trotzdem. https://www.youtube.com/watch?v=z5mdsUg ... .be&t=3328 . Klar ist, dass so ein Szenario sehr teuer kommen wird, und bei uns, zumindest in Deutschland, da immer alles nur halbherzig und mit dem Weg des geringsten Wiederstands gemacht wird, irgendwas in der Mitte rauskommen. Am Ende werden wir, so traue ich es unserer Regierung zu, die Kohlekraftwerke nochmal verlängern, und ein paar AKWs noch ein bisschen länger laufen lassen. Das ist ja günstiger.Skeptizist hat geschrieben: ↑ Am Ende wird Strom vll. nicht nur für E-Autos rationiert, ohne Kernkraft wird man Verkehr und Gebäudeheizung nicht Co2-neutral elektrifizieren können.
Das ist unbestritten.E-Mobil-Foo hat geschrieben: ↑Ne öffentliche Säule, die auch hierNichtraucher hat geschrieben: ↑Wer zahlt mir denn die Umrüstung, d.h. Neukauf meiner öffentlichen Ladestation die ich Anfang 2018 installiert habe
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... 525B24BED3
sichtbar sein MUSS, sind alle Nutzungen steuersplichtig, egal, ob kostenfreies Laden oder irgendwelche Beträge eingefordert werden.
Und in der EinkommensSteuererklärung handelt man dann als beim Ordnungs- und Finanzamt gemeldeter Kleingewerbler, d.h. Einnahmen/Schenkungen muß man gegenrechnen mit den Reparaturen und z.B. Auflagen des Abrechnungswesens....Belege aller Einnahmen und Ausgaben müssen natürlich vorgelegt werden.
Auch Privatleute, die auf ihrem Grundstück was anbieten, sind Händler. Der Zoll steht hinter jedem Baum und rechnet bis 2018 auf entgangene Steuern zurück.
Mit Edding die optische Schnittstelle überjauchen
Da es immer noch Ladesäulen gibt dieNichtraucher hat geschrieben: ↑ Mir fehlt aktuell auch noch die Info hinsichtlich dem behaupteten Bestandsschutz. Den würde ich für eine Übergangszeit für sinnvoll halten, wüsste aber nicht dass es den gibt.