Nicht ganz die plakete ist dafür da das man einfach erkennen kann ob ein Auto reinfahren darf oder nicht. Zuviele ausnahmen führen diesen Zweck ins absurde.kirovchanin hat geschrieben: ↑ Ja, die Pflicht für Umeltplaketten für E-Autos mit E-Kennzeichen ist sicherlich sinnlos.
Das ist Ansichtssache. Ich denke, dass ein "E" hinten auf dem Kennzeichen genügt, um "einfach erkennen" zu können.
Oder halt einfach die Plakette wie für alle Autos verbindlich vorgeschrieben wenn sie in eine Umweltzone einfahren.kirovchanin hat geschrieben: ↑Das ist Ansichtssache. Ich denke, dass ein "E" hinten auf dem Kennzeichen genügt, um "einfach erkennen" zu können.
Und wie willst du das mit PHEV lösen? Nur weil ein E auf dem Kennzeichen ist, heißt dieses nicht, dass auch mit Strom gefahren worden istkirovchanin hat geschrieben: ↑ Das ist Ansichtssache. Ich denke, dass ein "E" hinten auf dem Kennzeichen genügt, um "einfach erkennen" zu können.
So einfach ist es leider nicht. Die Richter sind innerhalb weiter Grenzen frei in ihrem Urteil und der Auslegung des Gesetzes. Wenn der Richter oder die Richterin hier der Meinung ist dass eine Bestrafung nach dem Gesetz für ein reines E-Auto keinen Sinn macht und das auch nicht im Sinne des Gesetzes/der Verordnung ist, das also kein Anliegen des Gesetzgebers war, kann er selbstverständlich auch den Bußgeldbescheid aufheben.kirovchanin hat geschrieben: ↑ Der Weg übers Gericht ist nicht zielführend.
Die Vorschriften hat der Gesetzgeber gemacht, die Behörden wenden sie nur an.
Ja, die Pflicht für Umeltplaketten für E-Autos mit E-Kennzeichen ist sicherlich sinnlos. Aber das kannst du nicht vor Gericht klären, da muss man sich an die Politik wenden. Das Gericht darf und wird nicht sagen: "Wir finden die Regel auch sinnlos und erlassen Ihnen die Strafe".
Wenn sich die Politik jetzt der Sache annimmt, ist vielleicht schon 2026 eine Ausnahme für E-Autos da