100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

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Re: 100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

LtSpock
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Wie ich oben ergänzt habe kann der Regelfall zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Eine Freispruch hat es bisher noch nie geben, was aber vom Gesetz aktuell auch nicht möglich ist.
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Re: 100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

kirovchanin
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Der Weg übers Gericht ist nicht zielführend.

Die Vorschriften hat der Gesetzgeber gemacht, die Behörden wenden sie nur an.

Ja, die Pflicht für Umeltplaketten für E-Autos mit E-Kennzeichen ist sicherlich sinnlos. Aber das kannst du nicht vor Gericht klären, da muss man sich an die Politik wenden. Das Gericht darf und wird nicht sagen: "Wir finden die Regel auch sinnlos und erlassen Ihnen die Strafe".

Wenn sich die Politik jetzt der Sache annimmt, ist vielleicht schon 2026 eine Ausnahme für E-Autos da :D

Re: 100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

electic going
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Die Rechtsschutzversicherung wird vermutlich auch spassig: Bei Verkehrsrecht haben die ja wenig Chancen die Zahlung abzulehnen. Da es denen aber frei steht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, werden die das gerne nach Abschluss der Sache anwenden. So sind die ja leider drauf. Erst recht, wenn das Urteil (der Richter) dem Angeklagten "handeln wider besseres Wissen" unterstellt.

Re: 100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

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kirovchanin hat geschrieben: Ja, die Pflicht für Umeltplaketten für E-Autos mit E-Kennzeichen ist sicherlich sinnlos.
Nicht ganz die plakete ist dafür da das man einfach erkennen kann ob ein Auto reinfahren darf oder nicht. Zuviele ausnahmen führen diesen Zweck ins absurde.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
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Re: 100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

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Es gibt doch auch diese netten Tempolimits wegen LUFTREINHALTUNG.
Trotz E-Antrieb ist hier auch keine freie Fahrt.
Prius 2 2 2 2004 :o
Ioniq PHEV silber; Pre/SD/Interieur hell: seit 1.9.2017

Re: 100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

kirovchanin
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kub0815 hat geschrieben:
Nicht ganz die plakete ist dafür da das man einfach erkennen kann ob ein Auto reinfahren darf oder nicht.
Das ist Ansichtssache. Ich denke, dass ein "E" hinten auf dem Kennzeichen genügt, um "einfach erkennen" zu können.

Aber den Sinn der Vorschrift zu erörtern ist wie gesagt nicht Aufgabe des Gerichts.

Re: 100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

Karl8901
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kirovchanin hat geschrieben:
kub0815 hat geschrieben:
Nicht ganz die plakete ist dafür da das man einfach erkennen kann ob ein Auto reinfahren darf oder nicht.
Das ist Ansichtssache. Ich denke, dass ein "E" hinten auf dem Kennzeichen genügt, um "einfach erkennen" zu können.
Oder halt einfach die Plakette wie für alle Autos verbindlich vorgeschrieben wenn sie in eine Umweltzone einfahren.

Re: 100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

MrTrebron
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kirovchanin hat geschrieben: Das ist Ansichtssache. Ich denke, dass ein "E" hinten auf dem Kennzeichen genügt, um "einfach erkennen" zu können.
Und wie willst du das mit PHEV lösen? Nur weil ein E auf dem Kennzeichen ist, heißt dieses nicht, dass auch mit Strom gefahren worden ist

Re: 100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

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Für die grüne Plakette noch irrelevant, da alle Benziner seit 1993 und alle Diesel seit 2006 eine grüne Plakette bekommen.
Ioniq 28 kWh Premium mit Sitzpaket, Intense Blue, Michelin CrossClimate+, Produktionsdatum 16.4.2019 - Abholung in Landsberg am 14.9.2019 (Sangl #588)

Re: 100 EUR Bußgeld: Mit Renault ZOE durch Innenstadt gefahren

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kirovchanin hat geschrieben: Der Weg übers Gericht ist nicht zielführend.

Die Vorschriften hat der Gesetzgeber gemacht, die Behörden wenden sie nur an.

Ja, die Pflicht für Umeltplaketten für E-Autos mit E-Kennzeichen ist sicherlich sinnlos. Aber das kannst du nicht vor Gericht klären, da muss man sich an die Politik wenden. Das Gericht darf und wird nicht sagen: "Wir finden die Regel auch sinnlos und erlassen Ihnen die Strafe".

Wenn sich die Politik jetzt der Sache annimmt, ist vielleicht schon 2026 eine Ausnahme für E-Autos da :D
So einfach ist es leider nicht. Die Richter sind innerhalb weiter Grenzen frei in ihrem Urteil und der Auslegung des Gesetzes. Wenn der Richter oder die Richterin hier der Meinung ist dass eine Bestrafung nach dem Gesetz für ein reines E-Auto keinen Sinn macht und das auch nicht im Sinne des Gesetzes/der Verordnung ist, das also kein Anliegen des Gesetzgebers war, kann er selbstverständlich auch den Bußgeldbescheid aufheben.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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