SüdSchwabe hat geschrieben: ↑
Das was Du nicht verstehen willst ist, dass das "Kombinationsschild Parkscheinpflicht mit zeitlicher Beschränkung" rechtswirkam ist, weil per Erlass eingeführt ist und bedeutet: Die abgebildete Parkscheibenpflicht mit angegebenen Zeitrahmen "vier Stunden" ist nur gültig in der angegebenen Zeit (8 - 18Uhr). Außerhalb dieser Zeit ist keine Parkscheibenpflicht gegeben.
Dass das Polizeibeamte anders interpretieren ist nicht das Problem des rechtsgültigen Erlasses, sondern der der Polizei, die hier ganz offensichtlich dringenden Nachschulungsbedarf hat.
Die Rechtskraft steht ausser Frage, unklar ist, welche Auswirkungen die Kombination gegenüber einer Einzelbeschilderung hat.
SüdSchwabe hat geschrieben: ↑
Diese unselige Kombination von Parkscheibenpflicht und zeitlicher Beschränkung auf einem Schild ist das Problem.
Nein, ist sie nicht. Denn diese ist rechtsgültig per Erlass. Mit genau dieser Bedeutung. Alles andere ist das, was Du da hineininterpretierst - und leider falsch ist.
Du bist der einzige hier, der die vorherrschende Interpretation vehement anzweifelt - da es durchaus möglich sein kann, daß alle anderen (inkl. meiner einer) falsch liegen, habe ich jetzt bei der obersten Straßenverkehrsbehörde nachgefragt, wie das zu lesen ist.
Ich habe ja schon im Vorfeld die entsprechenden Senatsstellen angeschrieben, wenn ich mit meiner Interpretation falsch liege, wundert es mich, warum keine korrigierende Antwort von den Senatsstellen kam.
Von daher bin ich auf die Antwort auf meine jetzige Anfrage gespannt.
SüdSchwabe hat geschrieben: ↑
Und ja - zwischen 08:00-18:00 ist Abschleppen verhältnismäßig. Wenn Du aber um 16:00 den Verstoß meldest, weil Du nicht laden kannst und zwei Stunden später läßt sich jemand von der Rennleitung blicken, ist es 18:00 und der Falschparker steht plötzlich legal da, weil der Beamte, der den aktuellen Sachverhalt prüft, eben keine Ordnungswidrigkeit feststellen kann.
Und schon wieder ein bisschen Unwissenheit. Du hast den Verstoß um 16:00 gemeldet. Und wenn sich durch wundersame Weise Dein Akku bis 18:00 durch herumstehen nicht von alleine gefüllt hat, ist das Delikt immer noch vollzugswürdig.
Das Ordnungsamt Kreuzberg-Friedrichshain beantwortet Meldungen (unter Beigabe eines Beweisfotos) bzgl. Parkverstößen wie folgt:
Ordnungsamt Kreuzberg-Friedrichshain hat geschrieben:
Rückmeldung: Parkverstöße stellen immer eine Momentaufnahme dar und sind häufig auch nur von kurzer Dauer. Vom Abgeben Ihrer Meldung bis zum Eintreffen einer Streife vor Ort vergehen mehrere Stunden bis Tage. Aus diesem Grund ist eine Verfolgung weder sinnvoll noch erfolgversprechend.
Stattdessen wenden Sie sich in solchen dringenden Angelegenheiten bitte direkt an die Koordination des Außendienstes unter 90298-4313. Ordnungsamt Online ist dafür nicht geeignet.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte ersatzweise an die Polizei.
Die "Koordindation des Außendienstes" ist der Witz schlechthin: entweder kommt eine Ansage "Nicht erreichbar" oder es ist besetzt. Also ruft man die Polizei an (die 110 zu bemühen, halte ich für blöd, die leiten es ohnehin an den entsprechenden Abschnitt weiter, also habe ich mir angewöhnt, den zuständigen Abschnitt direkt anzurufen, dann blockiere ich die Notrufnummer nicht).
Hat man jetzt nicht die ganze Zeit bis zum Eintreffen der Ordnungshüter Wache geschoben (und wer hat schon die Zeit?), zählt nur der Zustand vor Ort bei Eintreffen des Ordnungshüters. Da kann man sich aufregen, wie man will - es wird so gehandhabt. Ob das in der Theorie rechtens ist oder nicht, macht keinen Unterschied.
Bei Abgabe der Meldung kommt es auch auf die Tagesform des aufnehmenden Beamten an.
Selten werden Kennzeichen/Fahrzeugtyp abgefragt - will man das angeben, wird in der Regel abgeblockt. Und wie soll dann festgestellt werden, daß Fahrzeug XY bereits um 16:00 dort stand? Nein, um 18:02 kommt jemand vorbei und alles ist in Ordnung.
Selbst angekündigte Umsetzungen werden nicht umgesetzt, die Falschparker standen 7 Stunden nach dem Eintreffen der Polizei ("Ja, dann werden die umgesetzt. Wir kümmern uns drum.") immer noch und blockierten die Ladesäule komplett. Es kümmert keinen.
Die einzige "Unwissenheit", die ich jetzt auch beseitigen lasse, betrifft die Bedeutung der geänderten Beschilderung. Alles andere ist gelebte Erfahrung, auch wenn diese der Theorie und vielleicht geltenden Richtlinien widerspricht.
Geltendes Recht ist gelebtes Recht, auch wenn es von der Intention abweicht.
Das ist die Realität in Berlin.
Wer heute noch hochmotorisierte Verbrenner fährt, hat den Schuß nicht gehört.